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Geschrieben von trine 29 am 13.09.2022, 21:36 Uhr

Vaterschaftsfrage

Hallo ihr alle
Ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen.
Und zwar folgendes. Mein Kumpel war im Februar in einer Beziehung. Es hat nicht funktioniert woraufhin er sich von ihr trennte. Als sie auf dem Nachhauseweg war hat sie ihm ein test geschickt mit der Aussage er wird Vater.
Er sagt er ist es nicht. Ist aber auch bereit einen test zu machen. Laut ist hat sie ihn auch schon beim Jugendamt angegeben als Vater.

Jetzt ist unsere Frage. Wann meldet sich saß Jugendamt bei ihm? Vor oder nach der Geburt?
Sie hat auch bald et. Und muss er den test bezahlen?
Ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen.
LG trine 29

 
10 Antworten:

Re: Vaterschaftsfrage

Antwort von Maxlmamma am 13.09.2022, 21:44 Uhr

Hallo
Ich kann jetzt nur von mir schreiben, da war der Vaterschaftstest der ausdrueckliche Wunsch meines Ex, er hat den Stein ins Rollen gebracht, also hat er auch selber dafuer gelöhnt! Vaterschaftstest wird erst nach der Geburt gemacht, und auch erst nach 6 Monaten, vorher geht das noch nicht. Die Mutter bekommt einen Brief vom Familiengericht und wird " zur Feststellung einer Vaterschaft" einbestellt mitsamt dem Baby. Dann wird Speichel entnommen und das wars auch schon.
Nach ein paar Wochen/Monaten kommt das Resultat, und der Vater muss dann die Vaterschaft anerkennen und Unterhalt zahlen, ABER diese Anerkennung gibt ihm auch Umgangsrechte mit dem Kind!

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Re: Vaterschaftsfrage

Antwort von Ninni123 am 13.09.2022, 23:11 Uhr

Erst nach 6 Monaten? Dachte den könne man sofort nach der Geburt machen ? Oder habe ich den Satz einfach nur falsch gelesen?.. Mein Mann konnte den test direkt nach der Geburt des Kindes machen.

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Re: Vaterschaftsfrage

Antwort von Maxlmamma am 14.09.2022, 5:21 Uhr

Nein, ein Vaterschaftstest kann frhestens nach 6 Monaten gemacht werden, ist doch aber eigentlich auch egal, wenn man sich sicher ist, warum also diese Eile?

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Re: Vaterschaftsfrage

Antwort von trine 29 am 14.09.2022, 8:49 Uhr

Danke für deine Antwort. Naja er will den Rest nur machen lassen wenn sich das Jugendamt meldet. Er sagt ja immer er ist nicht der Vater. Ich vermute das sie ihm damit nur eins rein würgen wollte weil er schluss gemacht hat.
Sie redet ihn mittlerweile überall schlecht. Er hätte sie geschlagen u.s.w. Sie hat danach ja sogar seine neue Freundin angeschrieben das er dafür büßen wird.

Wow echt nach 6 Monaten erst? Ich dachte auch das geht sofort nach der Geburt.

Also kann er davon ausgehen das sich das Jugendamt erst nach der Geburt meldet?
LG

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Re: Vaterschaftsfrage

Antwort von Maxlmamma am 14.09.2022, 9:30 Uhr

Hallo

Nein! Das Jugendamt meldet
sich nur wegen Unterhaltsfragen, und auch erst dann wenn die Vaterschaft geklärt ist!
Vaterschaftstest wird vom Familiengericht bei Verlangen angeordnet, aber eben erst nach 6 Monaten. Frag mich nicht warum, ich habe das Gesetz nicht gemacht, es war nur eben so bei mir!
Bis zur Klärung der Vaterschaft kann via Beistandschaft um Unterhalt beim Jugendamt das Geld beantragt werden, aber nur unter der Vorraussetzung dass es einen Namen des Vaters gibt, bei dem die Zahlung wieder eingefordert wird.
Hoffe ich konnte dir helfen.

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Re: Vaterschaftsfrage

Antwort von Maxlmamma am 14.09.2022, 9:45 Uhr

Was ich noch sagen wollte, bei mir ist die Sache schon 7 Jahre her, und ich hatte sowas auch nur einmal, vielleicht haben sie das Gesetz mittlerweile umgekrempelt...mein tip, schnapp dir deine Freundin oder diesen Typen und fragt doch einfach beim Familiengericht, oder schreibt denen eine Mail.
Mehr kann ich dir schon fast nicht mehr sagen.

Alles Liebe.

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Re: Vaterschaftsfrage

Antwort von trine 29 am 14.09.2022, 11:31 Uhr

Danke ja du konntest mir ein wenig weiter helfen.

Nein die tussi schnapp ich mir nur um ihr mal die Meinung zu Galgen. Ich werde es an meinem Kumpel weiter leiten.

Vielen Dank für deine Antwort

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Re: Vaterschaftsfrage

Antwort von Marlis1987 am 15.09.2022, 6:11 Uhr

Wurde sie denn mittlerweile mit einem dicken Bauch gesehen?

Klingt fast so als ob sie sich das im Februar spontan ausgedacht hätte..

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Re: Vaterschaftsfrage

Antwort von Maxlmamma am 16.09.2022, 10:04 Uhr

Es klingt alles nicht sehr rosig, sogar wenn sie schwanger wäre/ ist, hat sie kein Recht den Vater des Kindes schlecht zu reden, das Kind hat Recht auf beide Eltern! Und wie muss sich das Kind später mal fhlen, wenn es instrumentalisiert wird...kein Kind will hören dass der Vater ein schlechter Mann ist!
Egal was zwischen den Eltern war, es gibt eine wohlverhaltensklausel, und die gilt fr beide!
Aber spannend wäre es zu wissen ob sie wirklich jemals schwanger war/ ist?! Wenn ja gibts auf jeden Fall einen Mutterpass!

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Re: Vaterschaftsfrage

Antwort von trine 29 am 27.09.2022, 13:58 Uhr

Ja das ist ne gute frage mit dem Bauch. Er hat sie das letzte mal gesehen als er mit ihr schluss gemacht hat.
Da kam sie ja dann damit um die Ecke sie wäre von ihm schwanger. Der test den sie ihm geschickt hat sah für mich nicht mehr erst gemacht aus sondern schon älter. Zumal sie wohl was mit ihrem ex gehabt haben soll. Und wenn man Sex hat kann man ja nicht nach 1 1/2 Wochen positiv testen.
Ein Freund von meinem Freund hat von ihr Fotos bekommen wo sie schwanger sein soll. Mhhh sieht komisch aus.

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