Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von vieten3 am 30.05.2006, 18:56 Uhr

mal ein bsp für die, die in der elternzeit erneut ss wird

Beispiele zum Geschwisterbonus:

Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils € 1.500 brutto (Busfahrer und Verkäuferin):

Bei Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV erhält jeder der Partner etwa € 1.040 netto. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut € 700. Das Nettoeinkommen des Partners steigt durch Wechsel in die Steuerklasse III auf rund € 1180. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über € 2.030, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens.

Dann wird innerhalb von zwei Jahren, in denen die Mutter nicht erwerbstätig war, das zweite Kind geboren. Eigentlich würde die Familie nur den Mindestbetrag des Elterngelds von € 300 erhalten. Aufgrund der schnellen Geburtenfolge kommt jedoch die Geschwisterregelung zur Geltung: Es wird zusätzlich ein Differenzausgleich von 50 Prozent zum Elterngeld vor der Geburt des ersten Kindes gezahlt. Die Familie erhält damit insgesamt ein Elterngeld von € 500 und hat zusammen mit dem weiteren Kindergeld € 2.290 im Monat zur Verfügung.




dies nachzulesen bei www.elterngelt.net

 
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