Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 07.12.2009, 20:43 Uhr

@ suka

Ich würde auch, wie Suka schrieb, in Richtung Deal gehen: Heilig Abend bei Dir, 1. Feiertag darf er sie zu seinen Eltern mitnehmen, 2. Feiertag dann bei Deinen Eltern - oder umgekehrt, oder Heiligabend auch aufteilen, oderoderoder....

Keinesfalls würde ich ihm verbieten, die Kinder mitzunehmen zu seinen Eltern - es ist nicht Deine Baustelle, wo er sie dann parkt oder nicht parkt, solange er sie nicht seinem drogensüchtigen Freund oder seiner prügelnden Next aufs Auge drückt.

Ich würde wahrscheinlich mal auf IHN zugehen - Schwiegers links liegen lassen - und einen Deal vorschlagen. Damit bin ich bei meinem Ex immer sehr gut gefahren - am besten schriftlich, dann kann man ihm das notfalls unter die Nase halten. Bei meinem Ex war es meiner Planungssicherheit auch immer sehr zuträglich, wenn ich eine Frist für den Widerspruch gesetzt habe. So nach dem Motto: "Wenn Du Dich bis zum 19.12. nicht gemeldet hast, gehe ich davon aus, daß die Regelung für Dich so paßt."

Gruß,
Elisabeth.

 
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