Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von gaby67 am 27.06.2005, 11:06 Uhr

@rainer

Hallo alle zusammen!

Vielen Dank für eure Antworten, ich war sehr froh über eure Antworten; und ich muß mich weiter ärgern, was ja bald in Trauer übergeht: meine Anwältin hat den allerletzen Frist für den Gehaltnachmweis auf den 25.6. gesetzt. Er hat nichts, aber wirklich nichts geschickt. Das ist eine Frechheit!! Aber den Anspruch, dass er seinen Sohn jeden Samstag sehen will, den hat er. Er will seinen Sohn (2 Jahre) jeden Samstag von 10-18 Uhr zu sich nehmen, zusätzlich ihn jede 2. Woche bei sich schlafen lassen. Das ist echt der Hammer, zumindest er nicht mal weiss, wie man Windeln wechselt, geschweige denn, dass er sich mit den sonstigen Lebensgewohnheiten des Kindes auskennt (obwohl wir vorher zusammen gewohnt haben). Falls ich damit nicht einverstanden bin, will er das Umgangsrecht einklagen (obwohl ich ihm von Anfang an vorschlug, dass wir uns einmal am Wochenende für ca. 2 Stunden treffen, damit der Vater-Sohn-Kontakt nicht abbricht. Und jetzt das: was soll ich denn machen? Was kann da passieren, wenn er das einklagt? Wie wird darüber entschieden? Ich will noch (!!)nicht , dass er unseren Sohn mit nach Hause nimmt, denn er hat ja gerade vor 6 Wochen eine Trennung von ihm erfahren, ausserdem hat er eine "Eingewühnungsphase" in der Kita vor 7 Wochen durchmachen müssen (auch mit Trennung von der Mama), da muß man ja das Kind nicht moch mehr seelisch belasten?
Ich bin sehr verzweifelt. Hat denn jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß, Gaby

 
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