Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kevome* am 13.01.2006, 11:02 Uhr

Zweiter Wohnsitz beim Vater?

Ich weiß nicht, ob Du ein eigenes Einkommen hast und Steuern zahlst. Falls ja,solltest Du es Dir genau durchrechen, ob es Dir keine Nachteile bringt.

Für die Kinder gibt es zwei Freibeträge bei der Steuer. Den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag. Normalerweise haben erstmal beide Elternteile den halben Freibetrag. Auf Antrag können beide oder auch nur der Betreuungsfreibetrag dem Elternteil ganz übertragen werden, bei dem die Kinder leben. Voraussetzung für dei Übertragung des Kinderfreibetrags ist, dass der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Voraussetzung für die Übertragung des Betreuungsfreibetrags ist, dass das Kind NICHT beim anderen Elternteil gemeldet ist.

Ob Dein Einkommen jetzt hoch genug ist, dass sich die Übertragung bei Dir positiv auswirken würde oder ob das Kindergeld sowieso höher ist und der Freibetrag gar nicht zum tragen kommt, kannst nur Du selber ausrechnen (lassen).

Von daher gibt es keine pauschale Antwort, ob der Zweitwohnsitz Auswirkungen für Dich hat oder nicht.

Gruß Kerstin

 
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