Geschrieben von ghostrider am 13.01.2006, 11:00 Uhr |
Zweiter Wohnsitz beim Vater?
Das kannst du machen, das ist wirklich unbedenklich. Wir hatten das mal gemacht, weil mein ExMann damit ein sichers Gefühl hatte, aber es hat keinerlei Auswirkung auf irgendwelche Aufenthaltsrechts usw.
Wir haben es dann nur wieder ändern müssen, damit mein Ex StKl. II bekommen konnte, da hat halt jeder ein Kind bei sich mit Hauptwohnsitz gemeldet.
- Zweiter Wohnsitz beim Vater? - TotalRatlos 13.01.06, 10:51
- Re: Zweiter Wohnsitz beim Vater? - ghostrider 13.01.06, 11:00
- Re: Zweiter Wohnsitz beim Vater? - kevome* 13.01.06, 11:02