Geschrieben von charty am 23.11.2011, 10:45 Uhr |
Zur Info
Hi, weil hier immer wieder mal nach den Vor-/Nachteilen des gemeinsamen Sorgerechts gefragt wird und immer wieder die Info kommt, dass man z.B. zur Reisepassbeantragung die Unterschrift des anderen bei GSR benötigt.
Da ich heute selbst neue Ausweise beantragt habe, habe ich gleich mal nachgefragt bzg. meiner Tochter, die jetzt auch einen Reisepass bekommen soll. Aussage der hiesigen Behörde: Da unsere Tochter bei MIR gemeldet ist und überwiegend lebt und wir geschieden sind, brauche ich KEINE Unterschrift des Vaters. Bei der Beantragung soll ich nur eine Kopie des Scheidungsurteils mitbringen aus der ersichtlich ist, dass der Lebensmittelpunkt bei mir ist. Interessant. Jetzt bin mal gespannt, ob es wirklich so läuft.
Vg Charty
Re: Zur Info
Antwort von mf4 am 23.11.2011, 10:53 Uhr
Bei mir war es so:
Bei den beiden Großen stand im Scheidungsurteil, dass ich das ASR habe und das reichte als Nachweis.
Bei den beiden kurzen musste ich per aktuellem Nachweis vom JA nachweisen, dass ich das ASR habe.
Und in den 20Jahren, die ich AE bin wurde ausser bei Konto-Eröffnung fürs Kind und wegen Reisepasses NIE nach dem SR geschweige einem Nachweis dafür gefragt.
es ist unterschiedlich je nach Stadt
Antwort von shortie am 23.11.2011, 11:10 Uhr
ich konnte sie nicht beantragen ohne seine unterschrift, und weil der KV sich quer gestellt hatte, dauerte es ewig.
verschiedenste versuche brachten nur, dass die damen vom amt ca. dreimal pro versuch auf die unterschrift des GSR KV beharrlich hinwiesen.
Re: Zur Info
Antwort von Aprilscherz2000 am 23.11.2011, 11:25 Uhr
Bei mir ruft der Sachbearbeiter vom Einwohnermeldeamt einfach immer das JA an und gut ist.Ich glaube bei nem gemeinsamen Sorgerecht würde ich keinen Pass einfach so kriegen (und wäre dann ja auch richtig)
gruss Chrissie
Re: Zur Info
Antwort von Händchen76 am 23.11.2011, 12:12 Uhr
Hallo
Ich musste auf dem Rathaus die Adresse ändern lassen, nachdem ich mit den Kids umgezogen bin.
Man sagte mir, normal müsste der KV sein Einverständnis geben. Ich gab an, keinen Kontakt mit ihm zu haben, dann wollte man das soweit akzeptieren, da die Kinder bei mir leben.
Wie das aber bei einem neuen Kinderreisepass läuft kann ich net sagen.
Re: Zur Info
Antwort von spiky73 am 23.11.2011, 13:00 Uhr
der sachbearbeiter bei unserem ordnungsamt ist ein ehemaliger klassenkamerad und freund meines bruders, wir kennen uns also doch schon das ein oder andere jährchen.
als ich unseren wohnsitz nach dem letzten umzug hier wieder angemeldet habe (diesmal mit "zusätzlichem" kind), legte ich die negativbescheinigungen für beide kinder vor.
wenn ich jetzt kinderpässe beantrage, geht das so, ohne unterschrift der väter. die kopien der bescheinigungen liegen dem amt schließlich vor.
lg,
martina
Re: Zur Info
Antwort von bobfahrer am 23.11.2011, 13:08 Uhr
Vor 3 Monaten hab ich nen Perso beatragt für H - ohne Unterschrift der Mutter ging nichts.
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War ja klar, jetzt hat d
Hilfe,... gleich ein Gespräch mit dem KV
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