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Geschrieben von C-LXS am 01.02.2006, 13:25 Uhr

Wohngeld?!?!

Hallo, bin alleinerziehend, habe einen fast 1 1/2-jährigen Sohn und arbeite als Aushilfe für 400,00 €. Ich bin der Meinung dass ich Wohngeld beantragen könnte. Wer von euch bekommt welches, wie viel, für welche qm-Zahl?

 
7 Antworten:

Re: Wohngeld?!?!

Antwort von mina06 am 01.02.2006, 13:44 Uhr

Das Wohngeld hängt nicht von der Größe der Wohnung ab. Wichtig für die Berechnung des Wohngeldes ist das Baujahr des Hauses, die Personenzahl und das vorhandende Einkommen.
es gibt noch einen Freibetrag für alleinerziehende wenn man arbeiten geht etc.
Klingt ganz danach als hättest du anspruch. Bekommst du noch unterhalt?

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@mina06

Antwort von C-LXS am 01.02.2006, 13:56 Uhr

Hey, vielen Dank für deine Antwort. Es ist so, das Haus in dem wir beide (ich und mein Sohn) wohnen ist nagelneu, ich bin Erstbezieher im September 05 gewesen. Es ist nur so, dass ich, da ich den Vermieter kenne, auch eine Wohnung nicht hätte billiger bekommen können...
Ich bekomme den gesetzlichen Unterhalt, gehe für 400,00 € Aushilfslohn arbeiten, ansonsten habe ich kein Einkommen, kann aber auch nicht mehr arbeiten gehen weil ich den Wurm nicht öfters unterbringe...

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Re: @mina06

Antwort von mina06 am 01.02.2006, 14:03 Uhr

es gibt in den Bundesländern verschiedene Mietstufen. Bei uns (Raum Westfalen) dürfte man für 2 Personen höchstens 345 € an Miete (Kaltmiete + Kaltwasserabschlag) berücksichtigen (bei Wohnung ab 1992 erbaut).

Was zahlst du an Miete? Kaltwasser?
Wieviel Gehalt bekommst du?
Wie hoch ist der Unterhaltsbetrag?
Worüber seit ihr krankenversichert?
(wenn privat was zahlst du?)

Dann kann ich dir mal ausrechnen was so ungefähr dabei rumkommen würde.

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Re: @mina06

Antwort von C-LXS am 01.02.2006, 14:10 Uhr

Wow, das wär echt super lieb! Woher weißt du das?
Also:
Miete: 600,00 € pauschal (incl. Kaltwasser und Strom)
Abschlag Heizung und Warmwasser: 100,00 €
Gehalt: 400,00 € Aushilfslohn
Unterhalt: 219,00 € + Kindergeld
Krankenvers.: GEK Schwäbisch Gmünder EK, gesetzlich versichert, zahlt Arbeitgeber über Bundesknappschaft

Noch was?!??? :-D

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Re: @mina06

Antwort von mina06 am 01.02.2006, 14:27 Uhr

Also bei uns (Mietstufe II) würden euch ungefähr 210 € zustehen.

Ich weiß ja nicht wo du lebst. Wie gesagt Mietstufe II werden nur 345 € an miete berücksichtig alles andere fällt in die berechnung nicht mit ein. Insgesamt gibt es 5 Mietstufen wärt ihr Stufe IV könnte man schon 455 € berücksichtigen.

Einfach Mietvertrag, Stadtwerkeabrechnung, Lohnabrechnungen, Unterhaltsnachweis etc. einpacken, zur Wohngeldstelle gehen und mal eine Probeberechnung durchführen lassen.

So wird es hier bei mir im Büro auch immer gemacht *g*

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Re: @mina06

Antwort von C-LXS am 01.02.2006, 14:30 Uhr

Vielen, vielen Dank! Werd ich dann doch mal machen, vielleicht ist ja was drin, würde uns gut tun! (Wem nicht?! :-))

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Re: Wohngeld

Antwort von Tiefseekrabbe am 02.02.2006, 15:42 Uhr

Hallo,
ich habe auch erst kürzlich Wohngeld beantragt, meine Wohnung darf allerdings nicht größer als 60 qm und nicht mehr als 292 Euro kalt kosten.
LG Melanie

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