Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von charty am 20.05.2019, 10:04 Uhr

Wisst Ihr wie das ist und was würdet Ihr machen?

Guten "Morgen"

Wie viele von Euch ja wissen, haben meine Tochter und ich den Kontakt zum Vater im Herbst letzten Jahres komplett abgebrochen. Uns geht es gut damit.

Nun habe ich durch die Mutter der Halbschwester erfahren, dass er jetzt - nachdem er es in den letzten Jahren immer wieder angekündigt, aber nie durchgezogen hat - endgültig zu seiner Mutter nach Frankreich zieht Ende Juni und in Deutschland alles auflöst. Sein Hund ist schon in Frankreich.

Ob er uns aufgrund des Kontaktabbruchs darüber informieren wird, weiß ich noch nicht. Aber falls nicht, stellt sich mir die Frage, wie ich im Fall der Fälle (wenn etwas gravierendes mit unserer Tochter sein sollte oder ich zwecks Reisen eine Einverständniserklärung benötige) mit ihm Kontakt aufnehmen soll, denn er hat keine private Mailadresse, sondern wickelt alles über dann nicht mehr vorhandene Geschäftsmailadressen ab. Über seine Mutter kann man ihn auch schlecht erreichen, da sie i.d.R. nicht ans Telefon geht und auch nie zurückruft. Ob er dann noch über WhatApp erreichbar sein wird, weiß ich auch nicht.
Würdet Ihr ihn in diesem Fall kurz vor seiner Abreise kontaktieren?

Zudem die Frage, ob Ihr wisst, nach welchem Recht dann der Unterhalt berechnet wird. Bisher habe ich ihm immer auf der Basis der Düsseldorfer Tabelle mitgeteilt, was er zu zahlen hat, obwohl wir in der Schweiz leben. Auch wenn er nicht zahlt, führe ich jedoch Buch darüber, was er zu zahlen hätte. Welches Land stellt denn ab Juli jetzt die Basis dar? Die Schweiz oder Frankreich oder evtl. doch Deutschland, weil wir Deutsche sind?
Wäre super, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet.

Herzlichsten Dank und ich wünsche Euch eine schöne Woche.

Vg Charty

 
6 Antworten:

Re: Wisst Ihr wie das ist und was würdet Ihr machen?

Antwort von spiky73 am 20.05.2019, 10:36 Uhr

Hmmmm, ganz ehrlich? Ich würde da überhaupt gar nichts mehr machen.
Wie oft ist es denn vorgekommen, dass etwas "gravierendes" war oder du eine Unterschrift gebraucht hättest? Vermutlich nicht so richtig oft...
Deine Tochter müsste altersmäßig ja auch schon fast auf der Zielgeraden zur Volljährigkeit sein und die Zeit bringt ihr ganz sicher auch noch rum.

Wenn du sagst, die Oma (also Mutter vom KV) geht nicht ans Telefon, dann klingt es zumindest so, als hättest du eine Telefonnummer und womöglich auch noch eine Adresse der Frau um ihn zu erreichen. Das genügt doch.

Zu der letzten Frage kann ich dir nicht weiterhelfen, unser ausländischer Vater von K1 hat die Unterhaltszahlungen zum 18. Geburtstag eingestellt. Da der Unterhalt von K2 durch das Amt im Ausland eingetrieben wird, werde ich da auch nach dem 18. Geburtstag kein Geld mehr sehen.
Müssten beide Kinder selbst einklagen, aber da steht der (finanzielle) Aufwand letztlich in keinem Verhältnis zum Nutzen...

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Re: Wisst Ihr wie das ist und was würdet Ihr machen?

Antwort von Holzkohle am 20.05.2019, 14:11 Uhr

… das löst aber chartys Problem nicht, dass das Kind ja bald volljährig ist und bisher ja nie was passiert ist. Gerate an einen blöden Arzt oder Lehrer und schon hast den Salat.

Wenn ihr gem. SR habt, dann würde ich ihm ein Formular zukommen lassen (an alle Adressen, die du kennst), in dem er dir unterschreibt, dass er auf Teile aus dem gem. SR verzichtet (z.B. wenn Tochter im Krankenhaus ist usw)

Was den Unterhalt angeht, das hilft dir jetzt nicht weiter - muss dir aber ganz ehrlich sagen, dass ich da schon viel früher tätig geworden wäre! Ich meine, ich weiß, was ihr fürn Terz hattet mit dem KV, aber was bringt dir dass, wenn du die Zahlungsausfälle (von denen du nicht mal weißt, ob sie F zustehen, weil … eigentlich seid ihr Deutsche, die aber in der Schweiz leben und der KV jetzt bald in Frankreich...) notierst - aber am Ende nichts machst. Mit 18 ist dann eh der Zug abgefahren.

Ruf doch einfach beim deutschen JA einmal an und frage da nach...

Drück dich und alles Liebe

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Re: Wisst Ihr wie das ist und was würdet Ihr machen?

Antwort von charty am 20.05.2019, 14:45 Uhr

Das ist eine gute Idee mit dem Formular. Hier in der Schweiz brauchte ich noch nie seine Unterschrift: Als AE hast du quasi das alleinige Sorgerecht und kannst eigenständig handeln. Aber für die Verlängerung des Reisepasses brauchte ich jetzt seine Unterschrift bei den Behörden; den nächsten benötigt erst wieder, wenn sie schon volljährig ist.
Da meine Tochter aber in Deutschland in die Schule geht und dort auch gewissen Aktivitäten nachgeht, benötigte ich immer wieder einmal seine Unterschrift, wenn auch selten.

Das mit dem Unterhalt ist quasi nur proforma und Sammelmaterial für die Zukunft; Ist ein bisschen kompliziert, das jetzt zu schildern.
Bei dem ist nach wie vor nichts zu holen. Im Gegenteil, ihm steht das Wasser wieder bis zum Hals, was mit ein Grund sein wird, warum er nach Frankreich geht. Dort wartet er dann dezent auf das Ableben seiner Mutter (sie hatte wohl eine OP wg. Hautkrebs), da sein Vater ihm nichts mehr geben kann und mag. Das klingt hart, aber mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da und er hat es selbst auch schon mal zugegeben im Suff.
Als wir noch in D gelebt haben, habe ich nicht einmal UHV erhalten, weil ich zuviel verdient habe. Selbst die Halbschwester erhält "nur" noch Unterhaltsvorschuss im Gegensatz zu früher, da die Mutter auf regelmäßige Einnahmen angewiesen ist.
Und doch, der Unterhalt steht F immer noch zu, aber eigentlich aufgestockt um die erhöhten Lebenshaltungskosten hier in der CH-Region, wenn auch diese nicht so teuer sind wie z.B. in Zürich. Da würde der Herr aus sämtlichen Latschen kippen.

Es wird sich schon finden. Ich warte jetzt erst einmal ab und werde dann gegen Ende der Pfingstferien mal tätig, wenn er sich nicht gemeldet hat. Allerdings bin ich nicht scharf auf den Kontakt und hoffe, er sieht es dann nicht als "Einlenken", denn das ist es definitiv nicht.

Danke.

Vg Charty

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Re: Wisst Ihr wie das ist und was würdet Ihr machen?

Antwort von pauline-maus am 21.05.2019, 12:07 Uhr

vielleicht könntest du ihn auch als unbekannt verzogen melden und seine unterschrift bei gericht ersetzen lassen.

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"blöder Arzt"? Weißt du, was das für einen Ärger ebdeuten kann, wenn der

Antwort von Leewja am 22.05.2019, 12:36 Uhr

empörte Vater dann merkt, dass das Kind ohne seien Einwilligung in Vollnarkose wegen Warzen operiert wurde, um mal ein völligg harmloses beispeil zu nennen?
Wir wollen hier auch immer die Unterschriften BEIDER Erziehungsberechtigter haben...
Du magst das blöd Finden, kann ich auch gut verstehen, aber die rechtlichen Konsequenzen sind mehr als "blöd". .

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Re: "blöder Arzt"? Weißt du, was das für einen Ärger ebdeuten kann, wenn der

Antwort von Pamo am 23.05.2019, 18:33 Uhr

Ich habe fast alle Formulare allein unterschrieben. Kleingedruckt stand, dass die Unterschrift des einen Erziehungsberechtigten unter der Annahme allein ok ist, wenn das Einverständnis des anderen im Innenverhältnis gegeben ist.

Für die Warzen-OP mit Vollnarkose haben wir aber beide unterschrieben.

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