Geschrieben von Peli75 am 20.08.2005, 10:24 Uhr |
Wieviel Unterhalt?
Ganz so wird es nicht gerechnet, da in den Unterhaltsstufen unter 135% der Prozentsatz zum Abzug des hälftigen Kindergeldes angeglichen wird...
Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen. Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages (vgl. Abschnitt A Anm. 2) zu leisten, soweit das Kind also nicht wenigstens den Richtsatz der 6. Einkommensgruppe abzüglich des hälftigen Kindergeldes erhält (§ 1612 b Abs. 5 BGB).
Das bis zur Einkommensgruppe 6 anzurechnende Kindergeld kann nach folgender Formel berechnet werden:
Anrechnungsbetrag = 1/2 des Kindergeldes + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe - Richtsatz der 6. Einkommensgruppe (135% des Regelbetrages). Bei einem Negativsaldo entfällt die Anrechnung.
- Wieviel Unterhalt? - kleines Hexlein 19.08.05, 16:59
- Re: Wieviel Unterhalt? - Peli75 19.08.05, 17:23
- Re: Wieviel Unterhalt? - kleines Hexlein 19.08.05, 19:11
- Re: Wieviel Unterhalt? - Dani01 19.08.05, 20:18
- Re: Wieviel Unterhalt? - nenyaluna 19.08.05, 21:08
- Re: Wieviel Unterhalt? - Peli75 20.08.05, 10:24
- Re: Wieviel Unterhalt? - Dani01 19.08.05, 20:18
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- Re: Wieviel Unterhalt? - Peli75 19.08.05, 17:23