Geschrieben von Savanna2 am 11.06.2010, 22:44 Uhr |
Wer zahlt den gerichtstermin?
Hallo,
wenn der KV zb Sorgerecht,ABR oder UGR einkalgen will wer bezahlt dass das Gericht?
Muss er seinen Anwalt selbst bezahlen?
Würde mich mal interessieren.
LG
Re: Wer zahlt den gerichtstermin?
Antwort von +emfut+ am 11.06.2010, 22:47 Uhr
Normalerweise zahlt bei Zivilprozessen der, der verliert.
Der Richter kann aber eine andere Verteilung der Kosten anordnen.
Gruß,
Elisabeth.
Re: Wer zahlt den gerichtstermin?
Antwort von angry.me am 11.06.2010, 22:53 Uhr
und wenn das ABR/SR etc. bei beiden "bleibt" werden die Kosten gegeneinander aufgehoben
Re: Wer zahlt den gerichtstermin?
Antwort von Savanna2 am 11.06.2010, 22:56 Uhr
Aber wenn er klagen will (oder sie) und der andere Partner nicht.
Der kann ja dann nichts dafür und muss trotzdem zahlen?
Muss nicht jeder den Anwalt selbst zahlen?
Re: Wer zahlt den gerichtstermin?
Antwort von angry.me am 11.06.2010, 23:00 Uhr
den anwalt schon... den muss man IMMER selbst zahlen da man ja selbst entscheiden kann ob man sich verteidigen lassen will oder nicht. Ich dachte es geht um den PROZESS und den zahlt, wie oben geschrieben, der der "verliert"
Re: Wer zahlt den gerichtstermin?
Antwort von Savanna2 am 11.06.2010, 23:01 Uhr
finde ich nicht grade fair wenn man keinen Prozeß wollte (auch bei anderen Dingen).
Das hält bestimmt viele vom Klagen ab
Re: Wer zahlt den gerichtstermin?
Antwort von angry.me am 11.06.2010, 23:04 Uhr
stimmt savanna, iiiiiiiiiiirgendwie ist das bescheuert... aber fürs gericht kann man ja zumindest noch ggf.PKH beantragen
Re: Wer zahlt den gerichtstermin?
Antwort von Savanna2 am 11.06.2010, 23:11 Uhr
wer bekommt die?
Re: Wer zahlt den gerichtstermin?
Antwort von angry.me am 11.06.2010, 23:14 Uhr
die PKH?
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf;jsessionid=5B7B779AAF62BED640914464E59ED95F
Das stimmt nicht
Antwort von +emfut+ am 11.06.2010, 23:16 Uhr
Seinen Anwalt zahlt man keineswegs IMMER selber. Bei Zivilprozessen ist es durchaus üblich, die Kosten für den Anwalt des Gewinners dem Verlierer aufzudrücken. Und auch zu den Gerichtskosten kann der Richter eine andere Regelung finden. Wenn ganz offensichtlich einer das ASR nur beantragt hat, um den anderen zu ärgern, kann der sowohl die kompletten Gerichtskosten als auch den Anwalt des Beklagten dem Kläger auf's Auge drücken - auch wenn das SR bei beiden verbleibt.
Bei Scheidungen ist es üblich, die Gerichtskosten zu teilen, also jeder zahlt die Hälfte. Aber Vorschriften oder so gibt es dazu nicht.
Gruß,
Elisabeth.
gut zu wissen...
Antwort von angry.me am 11.06.2010, 23:29 Uhr
...danke elisabeth!
Re: gut zu wissen...
Antwort von Savanna2 am 12.06.2010, 12:26 Uhr
Die Frage kam auf bei der Frage nach Rechtschutzversicherung, die gibt es nämlich nicht für Familiäre Dinge.
Wahrscheinlich weil diese dann alle pleite gehen würden.
Danke für eure infos.
Re: gut zu wissen...
Antwort von vallie am 12.06.2010, 16:53 Uhr
bei arbeitsrechtsgeschichten zahlt jeder seinen anwalt übrigens selbst.
nur so nebenbei, daß es wirklich immer und überall zu differenzieren gilt.
natürlich gibt es keine rechtsschutz für familienrecht.
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