Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Tami1980 am 29.04.2004, 10:21 Uhr

weniger Erziehungsgeld im 2. J. stimmt das?

Hi ihr,

habe heute meinen neuen Erziehungsgeldbescheid fürs zweite Lebensjahr meines Sohnes bekommen und das sind monatlich nur noch 300 Euro anstatt von 307 Euro. Haben die das gesetzlich gekürzt oder ist das normal das man im zweiten Jahr weniger bekommt?

Ich weiss ja das es im dritten Jahr weniger gibt, da das ja Landeserziehungsgeld (Bayern)ist. Nur bei mir hat sich finanziell zum letzten Jahr gar nichts geändert, liege weit unter dem Satz zum Anspruch und im Schreiben steht auch, das es auf Grund dessen ungekürzt bleibt, aber sie haben es doch um 7 Euro gekürzt, weiß da jemand mehr?

Vielen Dank schon mal und eine schöne restliche Woche.

Liebe Grüße

Tamara

 
6 Antworten:

Re: weniger Erziehungsgeld im 2. J. stimmt das?

Antwort von Leosmami am 29.04.2004, 10:30 Uhr

hallo
ich habe auf der Homepage von VAMV gelesen das sie es allgemein von 307 auf 300 Euro kürzen wollen das es schon Fakt ist wusste ich nicht

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Re: weniger Erziehungsgeld im 2. J. stimmt das?

Antwort von Mecia am 29.04.2004, 12:33 Uhr

Hallo. Ist seit 01.01.04 nun endgültig so.

LG
Mecia

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ist das dann gültig nur für das 2. jahr ??

Antwort von engeltraene am 29.04.2004, 16:51 Uhr

hallöchen!

wenn es schon beschlossene sache ist, warum bekomme ich im ersten jahr dann noch 307? oder gilt es wirklich nur für das 2. jahr?

wer weiss das?

liebe grüsse

tanja

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Re: ist das dann gültig nur für das 2. jahr ??

Antwort von Leosmami am 29.04.2004, 18:43 Uhr

Das gilt so viel ich weis generell also wie es oben schon
gesagt wurde ab 01.04.04 auch ab dem 1. Jahr

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Re: ist das dann gültig nur für das 2. jahr ??

Antwort von safrarja am 29.04.2004, 22:08 Uhr

Hallo !

Das gilt für alle Anträge die nach dem 1.4. gestellt werden !

LG safrarja

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Ach Quatsch ...

Antwort von safrarja am 29.04.2004, 22:18 Uhr

ist schon spät !

Das gilt für Kinder die nach dem 1.1.04 geboren sind und für Kinder die nach dem 1.5.03 geboren sind !(für den Zweitantrag)

LG safrarja

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