Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Conny2012 am 14.04.2011, 10:30 Uhr

Weiß nicht wo mir der Kopf steht......

Hallo,
ich habe mich Mitte Februar von meinem LG getrennt. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Die Große ist 4,5 Jahre und der Kleine 1 Jahr.
Wir wohnen noch zusammen - sind als gemeinsame Mieter im Vertrag drin. Habe ihn gebeten auszuziehen und er sucht nach einer Wohnung (dauert furchtbar lang und es kotzt mich richtig an daß er immer noch hier wohnt!! )

Für unsere Große haben wir das gemeinsame Sorgerecht, für den Kleinen hab ich es alleine. Ich möchte das auch gern so beibehalten (wobei ich irgendwie schon gern für die Große auch das SR allein haben würde - aber okay)
Jetzt gehen mir noch X Sachen durch den Kopf - Aufenthaltsbestimmungsrecht, Besuchsrecht, Umgangsrecht usw - wie ist denn das geregelt? Muß ich das irgendwo beantragen (wo?) was genau ist das und gibt es dabei was zu beachten?

Danke und Grüße
C.

 
9 Antworten:

Re: Weiß nicht wo mir der Kopf steht......

Antwort von mf4 am 14.04.2011, 10:33 Uhr

Seit 1 Monat getrennt und es ist dir jetzt schon zu lange, daß er noch da ist? Geh du doch. das tat ich 2 mal mit je 2 Kindern, weil ich sonst hätte Monate warten müssen, bis er es tut.
Das SR werdet ihr schon beide behalten, wüßte nicht was dagegen spräche. Ist er als Vater nun plötzlich weniger, weil er als Partner raus ist?

Was Umgang angeht... einfach drüber reden und sich einigen.
Man kann alles ohne Jugendamt und Gericht regeln... muss man aber auch wollen. Man kann auch streiten und klagen, seine Kinder als Druckmittel benutzen usw.

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Hab ich auch direkt ne Frage...

Antwort von fledermaus24 am 14.04.2011, 10:37 Uhr

Wir haben für alle 3 Kids gemeinsames Sorgerecht...jetzt geht es schon los. Möcht für den Kleinsten ein Sparbuch eröffnen...und brauch auch seine Unterschrift. Welche Vorraussetzungen müssen da sein, um alleiniges Sorgerecht zu bekommen? Er kümmert sich im Moment nicht um die Kids...den Kleinsten ignoriert er regelrecht.

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fledermaus

Antwort von vallie am 14.04.2011, 10:41 Uhr

alleiniges sorgerecht bekommst du nur, wenn der kv zustimmt.
oder wenn er beweisbar den kindern schaden zufügt.

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Fledermaus

Antwort von mf4 am 14.04.2011, 11:00 Uhr

Wegen einer Unterschrift das SR aberkennen lassen? Ich habe genau 2 mal wegen SR gefragt wurden und das war 1mal wegen Konto bei Kind unter 18 und 1mal wegen Kinderpässen.
Ob er sich kümmert ist doch dafür egal, schreiben kann er doch oder?

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@ mf4

Antwort von Conny2012 am 14.04.2011, 11:08 Uhr

Entschuldigung bitte daß ich vielleicht nicht so tough bin wie Du und mir "erst" nach 1 Monat schon die Puste ausgeht mit meinem Ex unter einem Dach zu wohnen!

Ich habe weder die finanzielle Mittel noch anderweite Möglichkeiten auszuziehen - aber das sind zu persönliche Angelegenheiten die Dich nichts angehen und die ich hier auch nicht aufzählen muß!

Meinen Ex hab ich ebenfalls nicht als schlecht hingestellt oder ähnliches, deshalb frage ich mich warum Du denkst ich wär der Meinung daß er als Vater weniger wert ist nur weil wir uns getrennt haben! Nur weil ich sagte ich hätte gern das alleinige SR??

Trotzdem Danke für Deine Antwort was den Umgang angeht!

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Private Angelegenheiten, jepp...

Antwort von Ralph am 14.04.2011, 11:57 Uhr

Andererseits wirst Du dann hier aber auch nur höchst oberflächliche Antworten ernten können. Jede Trennung ist individuell, deshalb gibt es kein allgemeingültiges Rezept. Auf mich wirkst Du noch sehr auf Paarebene gepolt und auf Krawall gebürstet.

"Habe ihn gebeten auszuziehen und er sucht nach einer Wohnung (dauert furchtbar lang und es kotzt mich richtig an daß er immer noch hier wohnt!! )"
Ich sehe es genauso, ziehe DU doch aus und bitte danke nach 1 Monat verschwunden sein! Da würdest Du schnell erkennen, daß in der Praxis es anders aussieht als in der Theorie.

"Jetzt gehen mir noch X Sachen durch den Kopf - Aufenthaltsbestimmungsrecht, Besuchsrecht, Umgangsrecht usw - wie ist denn das geregelt? Muß ich das irgendwo beantragen (wo?) was genau ist das und gibt es dabei was zu beachten?"
Klingt nach "... sowenig wie möglcih, höchstens soviel wie ihm zusteht (wo immer das hoffentlich geregelt ist...", auf jedenfall klingt es nicht nach "... wie einigen wir uns am besten?"

Wer das Sorgerecht für sich alleine beansprucht, hat leider die zeichen der zeit nicht erkannt. Und wenn ER die zeichen der Zeit erkennt, wird er das SR für den Kleinen einfordern und auch erhalten, ohne das Du das wirst verhindern können.

Mein Rat: So schnell wie möglich die Paarebene von der Elternebene abtrennen, auch wenn es schwerfällt. Und das alleinige Sorgerecht gleich abschminken, das geht nämlich in Deutschland nicht mehr so einfach - gottseidank!
Deshalb einigt Euch ohne Amt und Gericht. Verlierer sind bei solchen Streitigkeiten eindeutig immer und ausnahmslos die Kinder.

Ralph

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Re: @ mf4

Antwort von mf4 am 14.04.2011, 12:30 Uhr

DU hast dich beklagt, ER muss tun. Von ihm verlangst du, was du slebst nicht bereit bist zu tun. Kein Mensch muss nach 1 Monat raus sein, ist meist nicht machbar und das zu verlangen während man nichts tun muss außer abwarten ist einfacher.
Wenn er das halbe SR hatte und du es ihm wegnehmen willst degradierst zu ihn, wie du dich auch degradiert fühlen würdest, wenn er deine Hälfte wollen würde.

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@Ralph

Antwort von Curly-Cat am 14.04.2011, 12:33 Uhr

Sie haben Post!

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Re:

Antwort von hexemama am 14.04.2011, 13:33 Uhr

Hallo,
also vier Wochen finde ich persönlich auch nicht schlimm. Wir haben nach der Trennung noch 5 Monate in einem Haus gelebt. Muß ja nicht mit ihm den Raum teilen, wenn es nicht geht. Und außerdem ging´s vorher doch auch?!
Alleiniges SR wird sicher schwierig und es wundert mich auch, dass du es für das kleinere Kind schon hast?
Es sind hin und wieder ein paar Unterschriften vom anderen Elternteil notwendig, wenn du es nicht mehr so gut mit ihm kannst, kennst du doch sicher jemanden der dann zu ihm gehen würde und dir die Unterschrift holt, oder?
Also ich kann auch nicht sagen, dass mein Ex mein bester Freund ist, aber wenn´s hart auf hart kommt, isser da. Außerdem sind wir nunmal Eltern und werden es auch bleiben, am Anfang ist das sehr schwer, aber du mußt das ganze wirklich so schnell wie möglich trennen...
LG

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