Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 06.12.2004, 9:55 Uhr

wegen des Verursacherprinzips?

Hallo Rainer,

das bezog sich nicht auf den konkreten Fall, sondern war ganz allgemein gemeint. Das Problem ist in beiden Fällen der Nachweis ohne großes, zeitaufwendiges und teures Gutachter-Brimborium.

Ich gebe ehrlich zu, daß ich derzeit mit dem Gedanken spiele, meine Stunden zu reduzieren, weil gerade Fumi stark leidet und mit ADS und LRS derzeit ganz intensive Betreuung braucht. Mein Vorteil: Den Großteil des finanziellen Verlustes trage ich selber, insofern kann mir die Gesetzgebung gestohlen bleiben. Da kam jetzt der Gedanke her....

Es bleibt das Problem, das Vereinbarungen zwischen den Eheleuten nur schwer nachzuweisen sind. Ich erlebe das jetzt ja auch gerade eher von der klassischen Männer-Seite: Mein Mann behauptet, er wäre die letzten 7 Jahre Hausmann gewesen und wir hätten das so abgesprochen. Komisch, kann ich mich gar nicht dran erinnern. Ich erinnere mich eher an Gespräche, daß er verzweifelt einen Job sucht, damit ich meine Stunden reduzieren kann. Nur - nachweisen kann ich das nicht. Daher meine Idee mit der verpflichtenden Schriftform.

Ich stelle mir das schon toll vor für einen Mann. Ich schlimmsten Fall kommt er eines Tages nach Hause und seine Frau erwähnt nebenbei beim Abendessen: "Ach so, Schatz, ich habe heute meinen Job gekündigt, weil ich keine qualitativ angemessen Betreuung für Klein-Paulchen gefunden habe. Es ist doch sicher auch in Deinem Interesse, daß Paulchen die beste Betreuung bekommt, die es gibt, und das bin nun mal ich als Mutter." Was bleibt dem Mann dann noch, außer entweder die Scheidung einzureichen oder zu schlucken und gute Mine zum bösen Spiel zu machen. Wobei ich der Frau da nicht mal böse Absicht unterstelle, vielleicht will sie wirklich das beste und realisiert - hormonüberschwemmt - gar nicht, welche Auswirkungen diese 10-Minuten-Entscheidung für die finanzielle Situation der Familie in den nächsten 30 Jahren haben wird.

Liebe Grüße,
Elisabeth.

 
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