Geschrieben von schokibabe am 24.09.2003, 22:13 Uhr |
was steht alleinerziehenden zu?
Hi,
habe schon weiter unten gelesen, dass dein KV wenigstens zahlt...*g* im gegensatz zu meinem...
Wenn du nicht zum Sozialamt willst und nicht arbeitest wirds schwierig. Miete, lebensmittel... muss doch irgendwie gezahlt werden.
Na ja auf jeden Fall steht dir Wohngeld zu und du kannst einmalige Hilfen beantragen. In welchem Bundesland lebst du denn? In BAY. gibt es die Landesstiftung für Mutter und Kind.
Kitas werden je nach Einkommen ganz oder teilweise übernommen. In München gibt es eine Gebührensatzung für Krippen, die nachrechnet wieviel du bei welchem Einkommen zu zahlen hast.
Willst du wieder arbeiten?
Ansonsten weiß ich auch nicht viel mehr was uns so zusteht...
Hoffe konnte dir und deinem Kleinen süssen weiterhelfen...
LG Andrea und noah (11 Monate)
- was steht alleinerziehenden zu? - Tami1980 24.09.03, 22:01
- Re: was steht alleinerziehenden zu? - schokibabe 24.09.03, 22:13
- @schokibabe - Tami1980 24.09.03, 22:23
- Re: @schokibabe - schokibabe 24.09.03, 22:39
- @schokibabe - Tami1980 24.09.03, 22:23
- Re: was steht alleinerziehenden zu? - Melina 25.09.03, 22:21
- Re: was steht alleinerziehenden zu? - schokibabe 24.09.03, 22:13