Geschrieben von RAlph am 22.10.2005, 20:31 Uhr |
Wahrscheinlich gar kein Anspruch auf ALG2...
Hallo,
wenn es bei der drzeitigen Konstellation bleibt, dürfte kein Anspruch auf ALG2 bestehen.
Jenachdem, wieviel Höchstmiete in Deiner Gemeinde berücksichtigt wird, liegst Du dann über oder knapp unter dem Satz, und dann wirst Du erst Wohngeld beantragen müssen.
Kinderzuschlag steht Dir auf keinen Fall zu, weil durch den Unterhalt und das Kindergeld Dein Kind sich auf jeden Fall selbst unterhalten kann.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
- AE und Hartz IV - Traumfänger 22.10.05, 18:08
- Wahrscheinlich gar kein Anspruch auf ALG2... - RAlph 22.10.05, 20:31
- Re: AE und Hartz IV - TylersAngel 24.10.05, 14:25