Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sabri am 11.02.2003, 21:13 Uhr

viele offene Fragen....

Hallo Zwerg!
Also, der KV muss nicht für drei zahlen, es sei denn, du bekommst Drillinge;-)
Aber er muss unter Umständen Unterhalt für dich zahlen (für's Kind sowieso), wenn du nicht berufstätig bist und das drei Jahre lang.
Du bekommst - unter der Voraussetzung dass du nicht oder wenig arbeitest - Wohngeld, Erziehungsgeld, ev. Unterhalt für dich, wenn der KV genug verdient und Erziehungsgeld und ggf. auch Sozialhilfe.
Kindergeld und Unterhalt für's Kind (bzw. wenn der KV kein Geld hat Unterhaltsvorschuss) bekommst du auch, wenn du nach der Geburt weiter arbeitest.
In der Mutterschutzzeit (in der Regel sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt) bekommst du Mutterschaftsgeld.
Bis zur Geburt hast du ja noch ein bischen Zeit. Es gibt einige Stellen (Pro Familia und so), bei denen du dich beraten lassen kannst.
Viel Glück,
Gruß, Sabri

 
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