Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Astrid&Adam am 11.02.2003, 18:30 Uhr

viele offene Fragen....

Hallo!

Also Wohngeld kannst du beim Wohngeldamt beantragen.
Einmalige Beihilfen kannst du bei donum vitea oder anderen Schwangerschaftsberatngsstellen beantragen. Die prüfen die Notwendigkeit und stellen dann nen Antrag bei der Stifftung Mutter und Kind e.V.

Der KV muss für dich Unterhalt bezahlen in dre ZEit des Mutterschutzes. Ich glaube 4 Wochen vor und 12 Wochen nach der GEburt.
Ansonsten muss er nur für das Baby bezahlen. Wenn er es nicht freiwillig macht, dann schalt das JA ein, da bekommst du auch nen Vorschuss und die kümmern sich dann drum.
Solche Sachen bekommst du aber bei ner Schwangerschaftsbeatung auch noch erklärt.

Liebe Grüße

Astrid!!!

 
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