Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keksraupe am 12.02.2015, 9:17 Uhr

verjährungsfrist ist NICHT vorbei

die Verjährung (2 jahre) beginnt ab dem Tag, an dem er ZWEIFEL an der Vaterschaft hat/äußert. Hat er diese also seit WEihnachten, beginnen da erst die 2 Jahre! Egal wie alt das Kind ist

so kam der (Nicht) Vater meiner Schwester auch aus der Zahlungspflicht, als sie schon 21 war. Er hatte seit sie 20 war zweifel, hat einen test beantragt (Gericht!) und zack, negativ... kurz nach dem 21. geburtstag war er raus aus der geburtsurkunde und musste nichts mehr zahlen

 
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