Geschrieben von Keksraupe am 12.02.2015, 9:17 Uhr |
verjährungsfrist ist NICHT vorbei
die Verjährung (2 jahre) beginnt ab dem Tag, an dem er ZWEIFEL an der Vaterschaft hat/äußert. Hat er diese also seit WEihnachten, beginnen da erst die 2 Jahre! Egal wie alt das Kind ist
so kam der (Nicht) Vater meiner Schwester auch aus der Zahlungspflicht, als sie schon 21 war. Er hatte seit sie 20 war zweifel, hat einen test beantragt (Gericht!) und zack, negativ... kurz nach dem 21. geburtstag war er raus aus der geburtsurkunde und musste nichts mehr zahlen
- Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - desireekk 11.02.15, 17:22
- Re: Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - sterntaler82 11.02.15, 17:50
- Re: Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - Pamo 11.02.15, 17:59
- Re: Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - Susanne.75 11.02.15, 18:13
- Re: Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - Sternenschnuppe 11.02.15, 19:17
- Re: Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - shinead 11.02.15, 21:46
- Re: Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - desireekk 12.02.15, 5:11
- verjährungsfrist ist NICHT vorbei - Keksraupe 12.02.15, 9:17
- Re: verjährungsfrist ist NICHT vorbei - Pamo 12.02.15, 9:39
- Verjährungsfrist ist DOCH vorbei :-) - desireekk 12.02.15, 16:30
Bin sauer/Lehrerin und mein Klinikaufenthalt/Post von gestern
@sunny
Gefühlschaos
Brauche einen Rat
Leider schlechte Neuigkeiten
Frage zur Miete vom Amt. Kann mir jemand helfen? :/
HILFE! Vaterschaftsanerkennung - Sorgerecht - Wechselmodell
Sorgerecht/Fürsorgepflicht???
Wieviel Wohnraum zum Wohlfühlen?