Alleinerziehend, na und?

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Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"?

Thema: Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"?

Hallo, so, mein Ex hat mal wieder etwas neues gefunden an dem er sich aufreiben kann: Vor Weihnachten wollte er von jedem Kind eine "Locke" haben, sie ich ihm zuschicken sollte (wir wohnen nichtg im gleichen Land). Habe ich auch getan (später als er wollte, aber dafür gebe ich nicht extra Prto aus). Mir war halbwegs "wurscht" wofür er die wollte, aber der Verdacht eines Vaterschaftstest liegt ja nahe. Kann er gerne machen, ich weiß zu mehr als 100% was rauskommt. JETZT kam er gestern und will mir Teststäbchen zuschicken, damit er Speichelproben von den Kindern bekommt, anscheinden hat es sich nicht nicht bis zu ihm rungesprochen, das Harre völlig veraltet sind als Testmethode :-) OK, jetzt ist wirklich klar: er will einen Vaterschaftstest. Wohlgemerkt: die Kinder sind jetzt 13 und 14 Jahre alt, er hat jeweils direkt um den Geburtstermin herum die Vaterschaft beim JA anerkannt (Verjährungsfrist ist also laaaaange vorbei). Ich hab ihm zurückgeschrieben, dass ich dem zustimmen kann, wenn: - alle Beteiligten gleichzeitig anwesen sind - zusammen die Proben entnommen werden - direkt zusammen verpackt werden - direkt zusammen das ganze zur Post gebracht wird - und ich direkt vom Labor auch das Ergebnis bekomme - UND er die Kosten trägt. Eigentlich nix außergewöhnliches, denn nur so kann keiner von uns manipulieren. DAS findet er jetzt alles ganz doof, er braucht mich nicht zur Vaterschaftsfeststellung, wenn ich das jetzt nicht mache, dann macht er es im Sommer, wenn die Kinder ihn besuchen. Auf meine Frage ob er versteht, was er damit bei den Kindern anrichtet, kam die Antwort da gäbe es nichts "anzurichten" ich hätte viel eher zu verteten und Rede und Antwort zu stehen wenn es da einen "Kuckuck" gibt. (DASS es den nicht gibt das weiß ich wie gesagt 100%, zudem sieht man beiden Kindern schon an wer der Papa ist wie ich finde). Tja, nun möchte ich aber gerne vermeiden, dass die beiden durch das Gefühlskarussel gehen müssen dass so eine Speichelprobe auslösen wird. Sie sind alt genug dass sie kapieren was da abgeht und er ist rhetorisch nicht gewandt genug um sich da etwas plausibles auszudenken. Besonders der Jüngere ist psychisch gar nicht stabil und hat sowieso zu kämpfen, der wird das nicht einfach so wegpacken... Ich fürchte, ich hab da keine Chance, oder? Solange er die Kinder bei sich hat kann er ja quasi machen was er lustig ist... Oh Mann... Grüße Désirée

von desireekk am 11.02.2015, 17:22



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Mir würde da ne Unterlassungsklage einfallen. Oder du sagst ihm das der Vaterschaftstest von einem deutschen Gericht nur anerkannt wird wenn auch die Mutter eine Probe abgegeben hat , so müsste er ja wenn er was am ersten test drehen würde den zweiten vor Gericht auch bezahlen weil da ja spätestens wieder raus kommen würde das er der Vater ist

von sterntaler82 am 11.02.2015, 17:50



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Keine Ahnung, keinen Rat, nur Mitgefühl mit den Kindern. Jetzt zeigt es sich leider, dass der KV null Herz für seine Kinder hat und es ihm ausschließlich um seine Befindlichkeit geht. Das ist zwar nicht selten, aber immer todtraurig.

von Pamo am 11.02.2015, 17:59



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Vermutlich rafft er nicht, daß ein privater Test ihm überhaupt nichts bringt, oder? Gegen die Zahlungspflicht schützt ihn das nicht. Da ist es vollkommen egal, was bei so einem Test rauskommen würde. Ohne Gericht hat er keine Chance. Wenn die Kinder ihn ohne dich besuchen, dann wirst du leider nicht verhindern können, daß er es macht. Ich würde wohl den Weg gehen, den Kindern jetzt schon so sanft wie möglich zu erklären, daß ihr Vater leider ne Macke hat. Erklär ihnen, daß er dir (nicht ihnen) nicht traut. Versuch all das Misßtrauen und die schlechten Gefühle des Vaters immer so darzustellen, daß sie dich betreffen und nicht sie. Vermutlich wird es trotzdem einen Knacks geben. Aber immerhin hast du so in der Hand, daß es so sanft wie möglich passiert und die nicht nur irgendeine platten Spruch über untergeschobene Kinder von ihrem Erzeuger hören. Da ist er doch tatsächlich so dämlich und weiß nicht, daß man DNA nur in Haarwurzeln findet. Da hättest du deinen Kindern schon Haare ausreißen statt abschneiden müssen.

von Susanne.75 am 11.02.2015, 18:13



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Was für ein Idiot. Aber ich denke er wird es eh machen, daher würde ich es lieber selbst vor dem nächsten Besuch abwickeln lassen. Verwerten kann er es eh nicht, dazu muss ein gerichtlich angeordnetes Abstammungsgutachten her. Zu dem musste sogar ich damals Blut lassen. Optimalerweise bescheisst er nicht und das Thema ist erledigt. Den Kindern würde ich irgendwas anderes sage, wozu das gut ist. Vorsorge weil irgendwas rumgeht ? Keine Ahnung.

von Sternenschnuppe am 11.02.2015, 19:17



Antwort auf Beitrag von desireekk

Im Gemdiagnostikgesetz steht klar drin, dass für einen Vaterschaftstest die Unterschriften beider Elternteile notwendig sind. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe ab 5000 Euro aufwärts rechnen. Ist Paragraph 17 Abs 3 Pkt. 2 GenDG http://www.gesetze-im-internet.de/gendg/__17.html http://www.tagesspiegel.de/verbraucher/vaterschaftstests-5000-euro-fuer-ein-wattestaebchen/1509112.html Mit den Kindern die Situation zu besprechen halte ich für die beste Variante...

von shinead am 11.02.2015, 21:46



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Danke SAhinead, ich mag ja juristische Argumente sehr :-) Da werde ich ihn mal etwas aufklären. ich hab auch nich den Link hier gefunden, der sagt es sehr schön und klar: http://ratgeber-vaterschaftstest.de/faq/darf-ein-vaterschaftstest-heimlich-durchgefuehrt-werden-42/ LG Désirée

von desireekk am 12.02.2015, 05:11



Antwort auf Beitrag von desireekk

die Verjährung (2 jahre) beginnt ab dem Tag, an dem er ZWEIFEL an der Vaterschaft hat/äußert. Hat er diese also seit WEihnachten, beginnen da erst die 2 Jahre! Egal wie alt das Kind ist so kam der (Nicht) Vater meiner Schwester auch aus der Zahlungspflicht, als sie schon 21 war. Er hatte seit sie 20 war zweifel, hat einen test beantragt (Gericht!) und zack, negativ... kurz nach dem 21. geburtstag war er raus aus der geburtsurkunde und musste nichts mehr zahlen

von Keksraupe am 12.02.2015, 09:17



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die Verjährung beginnt nachdem Zweifel auftauchen, also irgendeine neue Kenntnis - dies ist bei Mr. Knauserpapi nicht der Fall.

von Pamo am 12.02.2015, 09:39



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Hallo, so nicht richtig. Da ich ja genau deshalb geschrieben habe, dass der (ledige) Papa eine AKTIVE Vaterschaftsanerkennung abgegeben hat (und nicht "automatischer Papa durch Ehe" wurde). Ab der Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt beginnen die 2 Jahre für ihn zu laufen. "Zweifel" hätte er vorher haben dürfen bzw. in diesen zwei Jahren. Hätte er halt früher einen Test machen sollen. Ganz ehrlich: ich habe NULL gegen so einen Test, ich weiss ja wie er ausgeht. (ichmeine mich zuerinnern, dass ich ihm das vor vielen Jahren als wir noch zusammen waren angeboten habe). Aber er muss sauber ablaufen. UND die Kinder damit nicht belastet werden! Gruss Désirée

von desireekk am 12.02.2015, 16:30