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Geschrieben von schneckchen19 am 16.12.2008, 18:21 Uhr

Vaterschaftsanerkennung - kurze Hilfe

Hallo,

ich hatte euch doch geschrieben das die Nochehefrau meines Freundes schwanger ist. Das hat sie angeblich erst in der 32. Woche erfahren.
Jetzt haben mir schon ein paar Leute gesagt, das sie schon vor der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Vater des Kindes und meinem Freund zum Jugendamt gehen kann, um schriftlich festzulegen, das mein Freund, obwohl Ehemann, nicht der Vater ist.

Sie meint jetzt sie hat beim Jugendamt angerufen und die haben ihr gesagt das geht nicht, sie müssten warten bis das Kind da ist und dann muss er klagen.
Dass das nicht stimmt, das weiß ich, aber ich finde keine Internetseite, auf der ich das nachlesen kann. Scheinbar nutze ich die falschen Schlagwörter. Kann jemand von euch was im Internet finden?

LG

 
5 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung - kurze Hilfe

Antwort von Suka73 am 16.12.2008, 19:36 Uhr

sie sind sich sicher, dass der vermeindliche leibliche vater der vater ist? natürlich geht das vorher, mein ex hat auch die vaterschaft vor simons geburt anerkannt...
äh moment mal, les ich das richtig, der typ ist noch ihr mann?

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Re: Vaterschaftsanerkennung - kurze Hilfe

Antwort von +emfut+ am 16.12.2008, 19:45 Uhr

Meines Wissens geht das nur, wenn die KM nicht (mehr) verheiratet ist.

Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, geht es ja nur darum, daß der Vater seine Vaterschaft anerkennt. Das geht vorher.
Aber wenn die Mutter verheiratet ist, muß der "richtige" Vater die Vaterschaft anerkennen UND der gesetzliche Vater (der Ehemann) die Vaterschaft anfechten. Und DAS geht erst nach der Geburt.

Zumindest ist das mein Wissensstand.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - kurze Hilfe

Antwort von Suka73 am 16.12.2008, 20:20 Uhr

stimmt, das kind gilt ja als ehelich... selbst wenn die beiden nimmer zsamm sind...

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Re: Vaterschaftsanerkennung - kurze Hilfe

Antwort von schneckchen19 am 16.12.2008, 20:28 Uhr

Hallo,

danke für eure Antworten.
Ich hab jetzt auch wieder ganz viel gelesen..
Also, ja, er ist noch mit ihr verheiratet, aber sie schon schwanger von einem anderen und ausgezählt für Mitte Januar. (Macht aber immer noch Terror, weil wir zusammen sind und uns das Leben schwer..)
Habe eben gelesen das er auf jeden Fall eine Härtefallscheidung beantragen kann, aber das dauert ja auch ewig.
Beim Jugendamt hat man jetzt wohl doch gesagt das es die Möglichkeit gibt, das sie zu dritt hingehen und mein Freund die Vaterschaft aberkennt, der leibliche Vater muss die Vaterschaft anerkennen und die Mutter zustimmen.
Ach man, ich blick da nicht so richtig durch..

LG

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alsooo

Antwort von Schnitte78 am 18.12.2008, 17:53 Uhr

ich bin in der gleichen Situation, nur daß ich die Schwangere bin.

Situation:
Trennung vor 2 Jahren, noch nicht geschieden.
Schwanger vom neuen Partner

Das Kind gilt als ehelich, weil es in der Ehezeit entstand. Daran kann keiner was ändern. Auch im Falle einer Härtefallscheidung ist das Kind noch in der Ehe entstanden und somit immernoch ehelich.

Mein Noch-Mann wird als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. So wird das bei euch auch sein. Das ist so und nicht zu ändern.

Erst nach einer Scheidung können die Papiere geändert werden.

Ihr könnt aber jetzt schon die Vaterschaftsanerkennung bzw. Aberkennung beim Jugendamt machen. Das stimmt, zu dritt hin. Einer sagt ja, der andere nein und die Schwangere stimmt zu.

Aber auf jeden Fall wird er in der Geb.urkunde stehen und das wird auch erst nach einer Scheidung auf den neuen Partner der Mutter geändert.

Der Freundin meines Noch-mannes paßt das natürlich auch nicht, aber das sind deutsche Gesetze!

Kopf hoch

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