Geschrieben von Keks10 am 13.07.2008, 20:07 Uhr |
Unterschied...???
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht...kann mich mal bitte jemand aufklären...???
Re: Unterschied...???
Antwort von Möhrchen am 13.07.2008, 20:41 Uhr
Puh so auf die Schnelle...sonst ist Wikipedia da sicher ein guter Freund :-)
Das Sorgerecht ist das Umfassendste: das betrifft zwar nicht die täglichen Dinge, aber wohl die Mitentscheidung bei wichtigen und planbaren Dingen wie planbare OP, Krankenhausaufenthalte, Unterbringung in einem Kiga oder Kita, Schule...usw.
Ein Teilgebiet des Sorgerechts ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht: wer das hat, darf den Wohnort und eben den Aufenthalt bestimmen...
Und das Umgangsrecht hat damit nicht allzuviel zu tun, sondern beinhaltet das Recht auf Umgang des Elternteils (egal ob verheiratet oder nicht!), bei dem das Kind nicht lebt - im Sonderfall vielleicht auch anderer wichtiger Bezugspersonen - mit dem Kind. Also ein Vater z.B. der kein Sorgerecht hat, hat trotzdem idr. das Umgangsrecht!!!
Was soll denn beantragt werden?
lg heike
Re: Unterschied...???
Antwort von Keks10 am 13.07.2008, 20:45 Uhr
ich werde das ABR beantragen.....da ich wegziehen möchte
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