Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keldana am 08.04.2013, 14:45 Uhr

unterhaltsvorschuss...

"Dann müsste mein ex es ja zurück zahlen aber wie ist des dann mit dem Rest vom Unterhalt was mir eigentlich zustehn würde muss er des dann nachzahlen oder wie ist des dann weil da könnte sich ja jeder kv weigern um nur den Regelsatz von 133€ zu zahlen.."

So einfach ist es dann zum Glück nicht. An die UHV-Kasse muß er selbstredend nur die 133 Euro zahlen, die Du auch bekommst.

Einfach weigern geht so einfach aber nicht. Wenn er mehr Geld zahlen könnte (wegen entsprechend bezahlter Arbeit), dann hast DU natürlich Anspruch auf die Differenz. Aber das muß im Zweifel das Gericht ihm aufdrücken. Von alleine wird er das wohl nach Deiner Beschreibung nicht machen.

 
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