Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Birgit 2 am 07.07.2004, 14:52 Uhr

Unterhaltsfrage

Hallo,
meine Freundin hat sich vor wenigen Monaten von ihrem Lebensgefährten getrennt. Zusammen haben sie einen Sohn von 2 Jahren. Ihr Exfreund hat anfangs freiwillig Unterhalt gezahlt, daher ist meine Freundin auch nicht zum Jugendamt gegangen. Jetzt bezahlt er seit 2 Monaten gar nichts mehr und kümmert sich leider auch sonst nicht. Daher ist meine Freundin nun zum Jugendamt gegangen, um wenigsten den Unterhalt im Namen ihres Sohnes einzufordern.

Dabei sieht es so aus, das meine Freundin 27 Wochenstunden arbeitet, ihr Exfreund aber arbeitslos ist. Der Mann vom Jugendamt sagte ihr, das sie wahrscheinlich dann nur mit 122 EUR im Monat rechnen kann und das auch nur bis zum 12. Lebensjahr? Das versteh ich nun irgendwie nicht. Warum nur bis zum 12. Lebensjahr, was ist denn danach? Ist er dann von seinen Verpflichtungen befreit, kann doch wohl nicht sein?

122 EUR finde ich auch total wenig, meine Freundin muss allein an die Tagesmutter 180 EUR bezahlen. Mit den sonstigen Kosten wären die Belastungen nicht mal geteilt auf beide.

Oder hat sie da was falsch verstanden?

Wer war denn in einer ähnlichen Situation und wie sah es da aus?

Danke,
Gruß,
Birgit

 
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