Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Birgit 2 am 07.07.2004, 14:52 Uhr

Unterhaltsfrage

Hallo,
meine Freundin hat sich vor wenigen Monaten von ihrem Lebensgefährten getrennt. Zusammen haben sie einen Sohn von 2 Jahren. Ihr Exfreund hat anfangs freiwillig Unterhalt gezahlt, daher ist meine Freundin auch nicht zum Jugendamt gegangen. Jetzt bezahlt er seit 2 Monaten gar nichts mehr und kümmert sich leider auch sonst nicht. Daher ist meine Freundin nun zum Jugendamt gegangen, um wenigsten den Unterhalt im Namen ihres Sohnes einzufordern.

Dabei sieht es so aus, das meine Freundin 27 Wochenstunden arbeitet, ihr Exfreund aber arbeitslos ist. Der Mann vom Jugendamt sagte ihr, das sie wahrscheinlich dann nur mit 122 EUR im Monat rechnen kann und das auch nur bis zum 12. Lebensjahr? Das versteh ich nun irgendwie nicht. Warum nur bis zum 12. Lebensjahr, was ist denn danach? Ist er dann von seinen Verpflichtungen befreit, kann doch wohl nicht sein?

122 EUR finde ich auch total wenig, meine Freundin muss allein an die Tagesmutter 180 EUR bezahlen. Mit den sonstigen Kosten wären die Belastungen nicht mal geteilt auf beide.

Oder hat sie da was falsch verstanden?

Wer war denn in einer ähnlichen Situation und wie sah es da aus?

Danke,
Gruß,
Birgit

 
3 Antworten:

Re: Unterhaltsfrage

Antwort von RainerM am 07.07.2004, 15:42 Uhr

Kennst du das Spiel "Stille Post?"

Man versteht etwas nur halb und gibt es - evtl. mit "lückenfüllender" Dichtung - an andere weiter.

Bei deiner Frage kommt es mir ein wenig danach vor.

Ich kann jetzt nur spekulieren:

-Der Sachbearbeiter erfährt, dass der unterhaltspflichtige Vater arbeistlos ist und folgert daraus, dass der Vater nicht leistungsfähig ist und darum nicht zahlen kann/muss

-Darum geht er davon aus, dass deine Freundin vorerst "Unterhaltsvorschussgeld" (122Euro) vom Jugendamt bekommt.
Dieses Geld bekommt man für maximal 72 Monate bis maximal zum 12. Lebensjahr des Kindes.
UND das hat NICHTS mit dem Unterhalt des Vaters zu tun.

Ich denke, dass hier etwas zu weit in die Zukunft geguckt wird.
Zwar ist der Vater momentan arbeitslos, evtl. ist sein Arbeitslosengeld zu gering, um Unterhalt leisten zu können, ABER daraus darf man nicht schliessen, dass der Vater nie wieder arbeiten gehen wird.

Gerad die Gesetzesänderungen bzgl. Arbeitslosengeld II werden ab kommenden Jahres viele dazu bringen, sich Jobs zu suchen.... dann kann man ja schauen, ob sich eine Leistungsfähigkeit nachweisen lässt.

Ich würde das also nicht von Anfang an so schlimm erwarten.... besser abwarten und die Zeit mit dem Unterhaltsvorschuss überbrücken.

Befreit ist der Vater von seiner Unterhaltspflicht nicht!
Und beim Unterhalt für ein Kind besteht auch eine erhöhte Erwerbsobliegenheit.
Sollte er schuldhaft kein ausreichendes Einkommen beziehen, kann ihm das alte Einkommen "fiktiv" unterstellt werden und er wäre dann - auch wenn sein Selbstbehaltssatz unterschritten würde - trotzdem zur Zahlung verpflichtet.
cu

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von nane973 am 09.07.2004, 15:21 Uhr

Hallo,

bzgl. den Kosten zur Tagesmutter:


>122 EUR finde ich auch total wenig, meine Freundin muss allein an die Tagesmutter 180 EUR bezahlen. Mit den sonstigen Kosten wären die Belastungen nicht mal geteilt auf beide.<


Hier kann sie vom Jugendamt Tagespflegegeld beantragen. Die zahlen dann einen Teil der Kosten, in denen die alleinerziehende Mutter arbeitet, und keine Kinderbetreuung wie z.b Kindergarten o. Schule hat. Sind ca. 2,-€ die Std., nicht viel, aber wenigstens etwas...

LG

Marlene

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von Hotta am 30.04.2007, 11:20 Uhr

Muss ein minderjähriger Schüler ein eventuelles Unterhaltsvorschussgeld zurückzahlen?

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