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Geschrieben von Fru am 12.04.2010, 11:53 Uhr

Unterhaltsfrage?!?! Kennt sich jemand aus?

Ich habe eigentlich nach der Trennung von meinem Mann nie unterhalt bekommen, weil ich auch nach der Trennung immer arbeiten gegangen bin. Wir haben eine Tochter, sie ist fast 5 und für sie bekomme ich ebenfalls keinen Unterhalt, weil wir sie im 50/50 Systhem erziehen und der Unterhalt somit wegfällt.
Jetzt ist es aber so, das ich leider ALG2 beantragen muß und die Dame fragte mich, warum ich keinen Unterhalt für mich bekomme...warum eigentlich nicht? Hab ich da Anspruch drauf, wenn ja warum und wenn nein, warum nicht, kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Wir sind übrigends nicht geschieden, haben aber eine notarielle Trennungsvereinbarung.

LG

 
2 Antworten:

Re: Unterhaltsfrage?!?! Kennt sich jemand aus?

Antwort von Möhrchen am 12.04.2010, 12:15 Uhr

Hallo,

das ist wohl etwas komplexer - spontan hätte ich gesagt, daß ihr ja die Kinderbetreuung hälftig regelt, aber davon hängt das anscheinend nicht per so ab, da der Trennungsunterhalt eine ganz andere Grundlage hat:

http://www.familienrecht-heute.de/unterhalt/trennungsunterhalt.html

Sorry, mehr fällt mir auch nicht ein - außer, daß eine notarielle Vereinbarung dann wohl in diesem Fall nichtig wird!?

Verdient denn Dein Mann soviel, daß er zahlen könnte / müßte?

lg heike

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Re: Unterhaltsfrage?!?! Kennt sich jemand aus?

Antwort von CarmenOma am 12.04.2010, 12:18 Uhr

sicherlich habt ihr in der notariellen Trennungsvereinbarung alles geregelt. Von daher keine Ahnung wie das dann gemacht wird. Habt ihr nur den kindesunterhalt gereget oder auch den gegenseitigen? Wenn dieser nicht geregelt wurde hast du darauf einen anspruch - aber den wirst du mit ihm persönlich abklären müssen oder per Anwalt. Der kennt sich damit und mit der Verinbarung sicherlich besser aus.

LG
Carmen

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