Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 27.10.2004, 9:50 Uhr

Unterhalt

Hallo Prinz,
die Kinder haben dieselben Unterhaltsansprüche, danach kommt die Exfrau, dann erst du (falls noch etwas da ist...)
Die Miete zählt tatsächlich nicht, er hat allerdings ein selbstbehalt von €840,00 plus berufsbedingt Auslagen.
Gruß, Rob

 
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