Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Prinz am 27.10.2004, 8:29 Uhr

Jetzt möchte ich auch mal was wissen, Rainer und Co, bitte, ..

... ich bin gerade etwas verwirrt. Mein Freund lebt ja derzeit in Scheidung. Es gibt eine gemeinsame Tochter (4 JAhre). Mit mir hat er ebenfalls ein Tochter (6 Monate).

Jetzt schreibt die Anwältin seiner Frau, daß sie den Unterhalt für die nichteheliche Tochter nicht anrechnet und auch die Miete für seine Wohnung nicht angerechnet wird. Geht das überhaupt?
Er verdient nicht jeden MOnat gleich, weil er - bedingt durch 3-fach-Schicht - nicht immer auf die selben Stunden und den sleben Lohn kommt.
Also, klar, Pauschalbetrag. Die letzten beiden Monate war es nun aber so, das er mehr Unterhalt zahlen mußte, als er nett überhaupt rausbekommen hat. "Sein Problem" kam als Antwort.

Das ist doch Schwachsinn!

Kann mich mal bitte mal jemand so in groben Zügen aufkläen, was das alles soll?

ICh danke Euch :-)

LG, die ratlose Prinz

 
3 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von Rob am 27.10.2004, 9:50 Uhr

Hallo Prinz,
die Kinder haben dieselben Unterhaltsansprüche, danach kommt die Exfrau, dann erst du (falls noch etwas da ist...)
Die Miete zählt tatsächlich nicht, er hat allerdings ein selbstbehalt von €840,00 plus berufsbedingt Auslagen.
Gruß, Rob

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Re: Jetzt möchte ich auch mal was wissen, Rainer und Co, bitte, ..

Antwort von RainerM am 27.10.2004, 10:00 Uhr

hi,
bei schwankendem Netto wird über 12 Monate das Einkommen gemittelt, bei recht starken Schwankungen wie zB bei kleinen Unternehmern über 3 Jahre.

Momentan sind die eheleute nicht geschieden, also wird kein Ehegattenunterhalt sondern Trennungsunterhalt verlangt und da wird häuftig anders gerechnet.

Wegen der Scheidung hat dein Freund doch einen Anwalt, oder?

Was sagt der dazu?

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann richtet sich der Trennungsunterhalt rien nach den ehel. Bedingungen, bzw Einkommenshalbierung zwischen den Ehegatten.
Aber da ich nie verheiratet war hat mich das nicht sonderlich interessiert.

Später anch Vollzug der Scheidung muss er den Ehegattenunterhalt ausrechnen lassen und dabei geht es dann so zu wie ich und Rob geschrieben ahben.

Alle MINDERJÄHRIGEN Kinder sind gleichgestellt und die betreuende ExEhefrau wird häufig den Kindern gleichgestellt so dass oft ein Mangelfall entsteht.

Die Zweitfrau, bzw nicht mit dem Vater verheiratete Mutter ist den minderj. Kindern und der ExEhefrau nachgestellt,... wird also nur berücksichtigt wenn alle vorrangigen Ansprüche gestillt wurden.

Meiner Meinung nach braucht ihr einen guten Fachanwalt....
Gruss

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Re: Jetzt möchte ich auch mal was wissen, Rainer und Co, bitte, ..

Antwort von Prinz am 27.10.2004, 10:43 Uhr

erstmal Danke :-)

Der Depp (sorry) hat bisher noch keine Notwendigkeit gesehn, einen Anwalt zu nehmen und zahlt brav alles, was Die Gegenanwältin verlangt.

Mich hat es nur interessiert, weil nicht mal der Unterhalt für die jüngste Tochter angerechnet wird. Und genau das wundert mich ja so. Das ich nix bekomme, war mir eigentlich klar. Aber darum geht es mir nicht. Sondern einfach darum, daß er wegen der Hohen Unterhaltszahlungen an Nochfrau und 1. Tochter für das "weitere Kind" manchmal keinen Cent mehr zahlen kann, weil das Konto gesperrt wurde und er nicht dran kommt.

Ich danke Euch auf alle Fälle nochmal :-)

LG, Prinz

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