Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Sabri am 05.05.2003, 15:04 Uhr

Unterhalt

Der KV wollte kein Unterhalt zahlen, da bin ich zur Unterhaltsvorschusskasse gegangen. Die haben sich das Geld von ihm zurückgeholt. Er hat sich mit seinem Anwalt beraten, der hat ihm geraten, mir die 111 E zu zahlen. Hat er eine Weile gemacht. Diesen Monat aber nicht mehr, es kam eine Mail, dass er diesen Monat nicht zahlt, nächsten aber wahrscheinlich wieder.
Ich überlege, ob ich zur Unterhaltskasse renne (für einen Monat???) oder das Geld in den Wind schieße. Die bekommen dort doch sicher auch bald eine Krise, wenn ich alle paar Monate da mal ankomme, weil er mal wieder nicht zahlen kann. Er bekomme ALH, aber ich weiß, dass er noch mindestens zwei Jobs hat und keine Miete zahlt. Eigentlich müsste er schon die paar Euros entbehren können.
Ende des Monats kann ich vielleicht besser beurteilen, was ich hätte machen sollen.
Gruß, Sabri

 
8 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von Tati2003 am 05.05.2003, 15:16 Uhr

Hey!Wie kommst Du denn auf 111Euro?Laut meiner Anwältin sind es 177 Euro für 1 Kind unter 6 jahren.Oder bin ich jetzt auf dem falschen dampfer? Ist das in jedem Bundesland verschieden? Wie viel bekommt man denn als Unterhaltsvorschuss? Nicht den Mindestregelsatz? Gruß Tanja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt

Antwort von RainerM am 05.05.2003, 15:45 Uhr

Hi Sabri,
lass dich auf solche Spielchen NICHT ein, denn wenn du jetzt nicht alle Register ziehst, wird das mehr oder weniger gerelmässig wieder so ablaufen.

1. Wenn der Unterhalt tituliert ist, dann veranlasse die Pfändung (da musst du wahrscheinlich eine Gebühr vorschiessen, die dann aber mit gepfändet wird)

2. Wenn der Unterhalt NICHT tituliert ist, dann entweder zum Jugendamt die Beistandschaft veranlassen und die sollen dann kompromisslos die Titulierung durchsetzen, oder ab zum Anwalt..... auf jeden Fall auf die Titulierung bestehen.

Duldest du jetzt dieses Vorgehen von ihm, wird es schon bald wieder passieren.

Meine Schwester hatte das auch so erlebt und dann eine Gehaltspfändung veranlasst... das hat bei einem beamteten Polizisten seine Wirkung nicht verfehlt. ;o)

cu

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt

Antwort von Sabri am 05.05.2003, 16:38 Uhr

Hi Rainer!
Der Unterhalt ist nicht tituliert. Wir wollten das ohne Anwalt reglen und er hat fest versprochen, die 111 Kröten zu zahlen und ich dafür, ihn mit der Unterhaltsvorschusskasse, Jugendamt und Anwalt in Ruhe zu lassen.
Konsequenterweise müsste ich jetzt was machen.
Aber irgendwie kann ich mich nicht dazu durchringen.
Entweder ist mit Kindesunterhalt sowieso entgültig vorbei, wenn er seine Drohungen wahr macht oder es gibt nur Stress. Ich will keine schlafenden Hundee wecken. Ärgerlich ist aber schon, dass er damit durch kommt.
Ich warte glaube ich mal einen Monat ab. Es sei denn, meine Waschmaschine geht morgen kaputt:-)
Danke für den Tipp, ich lass mir das mal mit der Unterhaltstitulierung durch den Kopf gehen. Meine Tochter hat ja noch Unterhaltsanspruch für mindestens 200 Monate.
Gruß, Sabri

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt

Antwort von Sabri am 05.05.2003, 16:40 Uhr

Hi Tanja!
Unterhalt ist 177 Euro, wenn er nicht zahlen kann, bekommst du in den westlichen Bundesländern 111 Euro Unterhaltsvorschuss.
Gruß, Sabri

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

malheftigindenHinterntrete

Antwort von bikermouse66 am 05.05.2003, 16:48 Uhr

Das brauchst Du wohl :-) Der Unterhalt ist nicht für Dich, sondern für EUER Kind. Er hat damit genauso für sie zu sorgen wie Du! Basta! Also ab zum JA und UHV beantragen. Die kruiegen dort keinen Koller. Das ist deren Job und die relebn noch heftigere Klamotten. Wie oft willst Du Dir sagen lassen, diesen Monat kann ich nicht zahlen? Du drehst jeden Cent x-mal um und der Herr lebt auf Kosten seines Kindes??? Nein, das ist nicht ok.

LG
Anke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

AUA!!! o.T.

Antwort von Sabri am 05.05.2003, 16:53 Uhr

.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Vergiss bitte nicht...

Antwort von RainerM am 05.05.2003, 17:00 Uhr

... dass der Unterhalt dann nicht rückwirkend gefordert werden kann.

Um dich - bzw. deine Tochter - abzusichern, würde ich den Unterhalt, der jetzt offen ist, schriftlich !!! anmahnen und eine Zahlungsfrist setzen..
Dann kannst du ab "Inverzugsetzung" Unterhalt nachfordern, wenn er das nicht freiwillig tut.

cu

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vergiss bitte nicht...

Antwort von Sabri am 06.05.2003, 14:56 Uhr

Also, ich hab immerhin etwas gemacht. Ich hab ihm gemailt, dass er den fehlenden Unterhalt für Mai im Juni nachzahlen soll.
Mal sehen, was passiert.
Gruß, Sabri

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.