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Geschrieben von peekaboo am 28.04.2016, 8:33 Uhr

Unterhalt an volljährige Tochter in Ausbildung... an Alle

Hallo,

die Stieftochter einer Freundin fängt eine Ausbildung an, in der Sie im 1. Lehrjahr mit ca. 800€/Monatlich vergütet wird.

Reduziert sich hier die Unterhaltspflicht des Vaters. (Also der Mann meiner Freundin ist der Vater)

LG
Peeka

 
11 Antworten:

Re: Unterhalt an volljährige Tochter in Ausbildung... an Alle

Antwort von Fru am 28.04.2016, 8:37 Uhr

Soweit ich weiß nicht, aber die Mutter ist dann auch barunterhsltspflichtig. Betreuung braucht die Tochter ja nicht mehr. Evtl. kürzt sich der Unterhalt dann aufgrund dessen für den Vater, aber nicht fürs Kind.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr ;)

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Re: Unterhalt an volljährige Tochter in Ausbildung... an Alle

Antwort von LoveMum am 28.04.2016, 10:22 Uhr

Bei meinen Jungs war es so dass die Hälfte der Ausbildungsvergütung (netto) angerechnet wurde. Mein Exmann hat zwar sowieso nie freiwillig gezahlt aber egal. Jetzt sind meine Söhne 18 und 19 und müssten ihren Vater auf Unterhalt verklagen, tun sie aber nicht.

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LoveMum, darf ich dazu etwas fragen?

Antwort von Fru am 28.04.2016, 11:46 Uhr

Wurde die Ausbildungsvergütung nur auf den Unterhalt des Vaters angerechnet oder auf den gesamten Anspruch ? Beispiel: Vater zahlt 400 Euro unterhalt, die Hälfte von der Ausbildungsvergütung wird angerechnet, sagen wir mal 250 Euro, dann zahlt der Vater nur noch 150 Euro?
Oder eben auf die Gesamtunterhaltssumme, wenn die Mutter auch barunterhaltspflichtig ist?

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Re: Unterhalt an volljährige Tochter in Ausbildung... an Alle

Antwort von desireekk am 28.04.2016, 14:59 Uhr

Also:

sie ist dann ein "volljähriges, nicht privilegiertes unterhaltsberechtigtes Kind"

Beide Eltern müssen Barunterhalt leisten, anteilig nach Einkommen, von dem jeweils der Selbstbehalt von 1.300 EUR erst mal abgezogen wird. DANN wird daraus die Quote der Eltern ermittelt.

Unterhlatsanspruch gegen beide Elternb zusammen ist 735 €, abzgl. Kindergeld, also ca. 545 €
Dagegen wird das Einkommen des Kindes gerechnet.

Sind die 800€ netto?

Nehmen wir mal an:

800- 90 pauschaler Abzug= 710 € anrechenbares Einkommen des Kindes.
Hat das Kind noch berufsbedingte erhöhte Aufwendungen für Berufskleidung, Fahrtkosten etc? dann abziehen.
Ansonsten bleibt es bei dem Einkommen vom 710€
Damit liegt das Kind über den 545, es hat also keinen Unterhaltsanspruch mehr an die Eltern.

Hilft das?

Gruss

D

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Re: LoveMum, darf ich dazu etwas fragen?

Antwort von LoveMum am 28.04.2016, 16:51 Uhr

Ja, so wie du gerechnet hast.

LG!

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@Desiree, Danke, die 800 wären Brutto.. Danke owT aber LG Peeka

Antwort von peekaboo am 28.04.2016, 17:24 Uhr

.

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@Desiree, wie kommst Du auf die 545€?--->

Antwort von peekaboo am 28.04.2016, 17:28 Uhr

Also sie ist 18 und fängt irgendwo beim Amt an


Dienstkleidung als solche braucht sie keine, muss halt Bürotauglich angezogen sein.

Aber ansinste schon mal Danke

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Re: @Desiree, wie kommst Du auf die 545€?--->

Antwort von desireekk am 28.04.2016, 18:57 Uhr

Der Gesamt Unterhaltsanspruch an die Eltern:

735 EUR abzgl. Kindergeld sind ca. 545 EUR

Gruß

Désirée

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Re: Unterhalt an volljährige - ich schnalle es nicht ;(

Antwort von Dani01 am 28.04.2016, 19:49 Uhr

Frage, wenn die Elten wesentlich meh verdienen,
hat das Kind IMMER nur Anspruch auf die EUR 545 ?

Ich schnalle das nicht, hat das Kind nie mehr Anspruch als auf mehr ?

Was wenn beide gut verdienen würden ? Die Frage stellt siche gerade bei einer Freundin und ich finde das Hochspannend, wir sind auch bald dran !
und Sohn bekommt schon mehr als EUR 481, dann müsste ich nur den unterschied ausgleichen ?

Ich schnalle es nicht ;)
Mag es mir jemand erklären !

DANKE

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Re: @Desiree, .. Ok wie kommst du auf die 735€? Oet aber LG

Antwort von peekaboo am 28.04.2016, 20:04 Uhr

.

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Re: Unterhalt an volljährige - ich schnalle es nicht ;(

Antwort von Fru am 29.04.2016, 15:26 Uhr

Ich schätze mal, da es auch bei Azubis eben “Bedarf“ gibt. Wenn der gedeckt ist, hat man mehr Anspruch nicht. Schätze ich, nicht wissen...

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