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Geschrieben von FrauKrause am 04.02.2010, 8:36 Uhr

UHV ausgelaufen, bleibt JA zuständig?

Moin Ihrs,

Ende letzten Jahres ist ja bei uns der UHV ausgelaufen. Der KV hat eine Insolvenz zu laufen und ist gleichzeitig erwerbsunfähig (EU-Rente), deshalb hat er Mitte letzten Jahres seinen Titel auf Null stellen lassen (er hat ohnehin nie etwas bezahlt). Die Mitarbeiterin beim JA sagte aber, sie würde das in einem Jahr überprüfen, ob er wirklich noch seine Erwerbsunfähigkeitsrente zu laufen hat. Ich mein ja, man muss trotz Insolvenz Arbeit aufnehmen und Unterhalt zahlen, wenn man erwerbsfähig ist, oder?

Wisst Ihr denn, wie ich zukünftige Überprüfungsanträge (Arbeitsaufnahme? Stand der EU-Rente) nun stellen kann? Kann ich das nach wie vor übers Amt laufen lassen? Ich denke nicht, die haben ja kein Interesse mehr daran, zahlen ja keinen UHV mehr. Jetzt weiß ich eigentlich gar nicht, wie ich zukünftige Ansprüche/Überprüfungen durchsetzen kann. Ich kann doch nicht jedesmal einen Anwalt einschalten? Wer soll das bezahlen?

Wie macht Ihr das?

VG I., die Ratlose

 
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