Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 21.11.2015, 13:51 Uhr

TOLL!

Da wäre ich unter anderen Umständen bei Dir.
Sollte der Erzeuger meines Juniors irgendwann mal seine väterliche Seite entdecken, würde ich ihn auch bitten entsprechende Termine auszumachen (ich würde es nicht für ihn tun, nach fast 9 Jahren kann man ein bisschen Enthusiasmus seinerseits erwarten.)

Wenn aber nach Brustwachstum und Zickerei (=Pupertät) gefragt wird und während des Telefonats gefragt wird , wäre ich SEHR vorsichtig.

Ein Anwalt hilft hier m.E. taktisch klug vorzugehen und die Möglichkeiten bezüglich dieser Äußerungen abzuwägen. Das sollte SIE tun, um die Rechte der Tochter zu wissen.
Außerdem ist sie gut gerüstet, falls der Herr tatsächlich klagt, der ja den betreuten Umgang ablehnt.

Wir waren bei dem Telefonat nicht dabei, also müssen wir die Beschreibung erst einmal glauben. Zweifel darf dann gerne der gegnerische Anwalt anmelden.

 
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