Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 16.04.2010, 14:06 Uhr

Stimmt das?? (mir fällt kein Obertitel dazu ein)

Der TaMu-Zuschuß entfällt, weil es den nur für Ae´s gibt. Sobald eine weitere Person über 18 bei ihr einzieht bzw. sie mit einer Person über 18 zusammenzieht, gilt man nicht mehr als Ae um diesen Zuschuß zu erhalten.
Das weiß ich, weil eine Freundin von mir eine Weile bei mir gemeldet war und das JA mir das dann erklärt hat. Da sie aber im Ausland arbeitete, hatte ich Glück und bekam das Geld weiter.

LG
mousy

 
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