Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 09.07.2003, 9:42 Uhr

So biestig sind wir hier doch gar nicht! :-)

Hi Steffi,

wahrscheinlich spielst Du mit Deiner Sorge, nicht ernstgenommen zu werden, auf die Geschichte weiter unten an...
von meiner Seite aus kann ich sie Dir nehmen. :-)
Es gibt hier ja auch nicht irgendwie sowas wie 'ne "Glaubwürdigkeitseintrittskarte", nur wenn etwas offensichtlich überzogen ist, fühle ich mich auf den Schlips getreten.

WAs Deine Freundin angeht, so kann ihr wohl nur ein Anwalt helfen. Daß er in Urlaub geflogen ist, umso besser, da kann sie eine Woche in Ruge klären, ohne das er gegensteuern kann. Eigenes Girokonto eröffnen, ggf. Kindergeld schon mal übertragen lassen etc.

Er ist mindestens den Kindern unterhaltspflichtig, möglicherweise auch ihr. Ob sie das Haus wird halten können, steht sicherlich in den Sternen. Auch mit dem uto kann er nicht einfach bestimmen und das unbelastete behalten. KAnn gut sein, daß sie den Kombi behalten kann und er, weil ohne Kinder, den Van verwerten muß.

Wenn sie so wenig Geld hat, kann sie sich beim zuständigen Gericht einen (Rechts-) Beratungsschein nach dem Beratungshilfegesetz besorgen und einen Anwalt aufsuchen.
Notfalls bleibt nur die Sozialhilfe.

Mehr weiß ich jetzt im ersten Moment auch nicht.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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