Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keks10 am 07.07.2012, 13:04 Uhr

Schulbedarf Jobcenter...?

wenn die kompl. alg2 leistg. gleich an den vermieter überwiesen wird, wie ist das mit den betrag des schulbedarfs, den man jetzt im juli bekommt, der ist doch fürs kind,darf doch dann garnicht n den vermieter überwiesen werden.......

 
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