Geschrieben von Keks10 am 07.07.2012, 13:04 Uhr |
Schulbedarf Jobcenter...?
wenn die kompl. alg2 leistg. gleich an den vermieter überwiesen wird, wie ist das mit den betrag des schulbedarfs, den man jetzt im juli bekommt, der ist doch fürs kind,darf doch dann garnicht n den vermieter überwiesen werden.......
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- Schulbedarf Jobcenter...? - Keks10 07.07.12, 13:04
- Wieso werden deine kompletten - viersindwir 07.07.12, 13:05
- Re: Wieso werden deine kompletten - Keks10 07.07.12, 13:07
- Aha... - viersindwir 07.07.12, 13:09
- Re: Wieso werden deine kompletten - Keks10 07.07.12, 13:07
- Re: Schulbedarf Jobcenter...? - Holzkohle 07.07.12, 23:54
- Das ist bundeseinheitlich und... - Ralph 08.07.12, 0:55
- Formale Frage dazu: - Ikmam 08.07.12, 14:13
- Wenn Du Wohngeld bekommst hast Du Anspruch auf das Bildungspaket.. - Fru 08.07.12, 19:55
- schon klar soweit, nur ... - Ikmam 08.07.12, 22:07
- Wenn Du Wohngeld bekommst hast Du Anspruch auf das Bildungspaket.. - Fru 08.07.12, 19:55
- Formale Frage dazu: - Ikmam 08.07.12, 14:13
- Das ist bundeseinheitlich und... - Ralph 08.07.12, 0:55
- Wieso werden deine kompletten - viersindwir 07.07.12, 13:05
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