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Geschrieben von Keks10 am 07.07.2012, 13:04 Uhr

Schulbedarf Jobcenter...?

wenn die kompl. alg2 leistg. gleich an den vermieter überwiesen wird, wie ist das mit den betrag des schulbedarfs, den man jetzt im juli bekommt, der ist doch fürs kind,darf doch dann garnicht n den vermieter überwiesen werden.......

 
8 Antworten:

Wieso werden deine kompletten

Antwort von viersindwir am 07.07.2012, 13:05 Uhr

Leistungen an der Vermieter überwiesen??

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Re: Wieso werden deine kompletten

Antwort von Keks10 am 07.07.2012, 13:07 Uhr

nur den aufstockenden alg2anteil zum lohn.....u. die differenz zahle ich dann noch selbst.....

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Aha...

Antwort von viersindwir am 07.07.2012, 13:09 Uhr

dann schreib es doch auch so.

Den SChulbedarf muss du beantragen und bekommst ihn dann auf DEIN Konto.
Ich bekomme einen Teil im Februar und den Rest im August.

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Re: Schulbedarf Jobcenter...?

Antwort von Holzkohle am 07.07.2012, 23:54 Uhr

ich habe damals keinen Schulbedarf beantragt (wusste nicht mal, dass ich das hätte machen müssen) und er kam automatisch mit dem (ich glaube Juli-)ALG II in Höhe von 70 Euro auf mein Konto. Nicht, dass die gereicht hätten, um alles für die Schule zu kaufen, aber ich habe mich darüber gefreut.

Ich weiß nicht, ob es von BL zu BL verschieden ist, ich konnte mir damals aussuchen, ob die Miete direkt aufs Vermieterkonto geht oder an mich, habe letzteres gewählt, weil ich nicht wollte, dass meine Hausverwaltung weiß, dass ich beim Amt bin :(

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Das ist bundeseinheitlich und...

Antwort von Ralph am 08.07.2012, 0:55 Uhr

... ist antragsunabhänig.

Gesetzlich sind es 100,- €, aufgeteilt auf 70,- € zum 01.08. und 30,- € zum 01.02..
Allerdings, da die Software das automatisiert nicht hergibt und einzeln eingerichtet werden muß, kann es bei der Dauerüberlastung in den Dienststellen durchaus untergehen (passiert mir auch öfter, als SB muß man einfach inzwischen zuviel Fehler der Software manuell ausgleichen!). Außerdem braucht es bei älteren Kindern, die der Schulpflicht entwachsen ist, einer aktuellen Schulbescheinigung für das Schuljahr 2012/13, sodaß ab diesem Zeitpunkt es bei diesen Kindern dann doch antragsabhängig bzw. nachweispflichtig ist.

Wenn also bei Schulkindern zum 01.08.2012 keine 70,- Euro zusätzlich auf dem Konto sind... --> nachfragen.

Das nur zur Info.

Viele Grüße
Ralph

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Formale Frage dazu:

Antwort von Ikmam am 08.07.2012, 14:13 Uhr

Hängt dieser Schulgeld-Zuschuss mit am ALG II oder gehört der zum Bildungspaket ?

Ich hatte mich letztens gewundert - habe das Bildungspaket nicht neu beantragt, seit wir aus ALG II draußen sind (09/2011), es wurde aber *irgendwie* automatisch weitergeführt. Evtl. weil wir derzeit noch ergänzend Wohngeld beziehen ?

VG !

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Wenn Du Wohngeld bekommst hast Du Anspruch auf das Bildungspaket..

Antwort von Fru am 08.07.2012, 19:55 Uhr

....

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schon klar soweit, nur ...

Antwort von Ikmam am 08.07.2012, 22:07 Uhr

Zum einen wundere ich mich, dass sie die Leistungen aus dem Bildungspaket weiter bringen, obwohl ich den Folgeantrag nicht mehr eingereicht habe.

Die andere Frage war: Gehören die 100€ Zuschuss zum Schulgeld zu ALG II oder zum Bildungspaket ?

VG!

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