Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Terkey235 am 26.03.2014, 13:55 Uhr

Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Natürlich muss er sich bei beiden Wohnsitzen anmelden. Je nach Stadt kann eine Zweitwohnsitzsteuer fällig werden.
Und Frus Einwände würde ich auch bedenken.

 
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