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Geschrieben von Sandr@1974 am 02.08.2009, 9:52 Uhr

Sauer

Der KV hat mal wieder den Vogel abgeschossen.
Eigentlich ist immer geplant, dass er unseren Sohn (8) Anfang der Sommerferien für 1 Woche holt. (Obwohl vor Gericht von 2 Wochen die Rede war, das war die Forderung des KV) Gut, egal. Lass ich ihm die 1 Woche. Das ging jetzt auch jahrelang gut.

Dieses Jahr meldet er sich gar nicht vor den Ferien, so dass wir die Ferien dann verplant haben. Das heisst, es waren immernoch 3 Wochen, wo wir ihn hätten unterbringen können. Nun ruft der KV eine Woche vorher an, er will den Jungen für 3 Tage holen. Wurden nur 2 Tage draus, weil wir nachmittags einen schon lange vorher geplanten Arzttermin hatten.

Dann wollte er ihn im August die letzte Ferienwoche von Montag bis Samstag holen .Ich sag ihm gleich, dass wir am Freitag eine Familienfeier haben und er ihn spätestens am Mittwoch zurückbringen muss. Er kann ihn aber gern früher holen. Er meint dann nur, ok, er meldet sich nochmal.

2 Tage später bekomm ich Post von seiner Anwältin. Ich hätte die Besuchstermine nicht eingehalten. Wenn ich im im August den Jungen nicht die eine Woche gebe, dann würde sie rechtliche Schritte einleiten. Hallo? Er ist derjenige, der nie Termine einhält. Er holt den Jungen alle 3 Monate mal, jetzt ist es Zufall, dass er ihn jeden Monat einmal holen wollte. Im Übrigen haben wir die letzten 2 Ferienwochen Urlaub, es ist eine Absprache zwischen uns, dass er ihn nicht holt, wenn wir Urlaub haben. Das hat die letzten Jahre auch geklappt. Ausserdem heiraten wir am letzten Ferientag. Davon weiss der KV aber nichts, weil es ihn 1. nichts angeht, für ihn ändert sich nichts, ausser der Nachname seinen Sohnes, der aber jetzt meinen Nachnamen trägt. Und 2. hab ich ihm gesagt, wir haben eine Familienfeier. Gibts denn sowas?

Ich war mal wieder fix und fertig. Vor allem, zahlte der KV die letzten Monate nur unregelmässig und wenn, dann nicht die volle Summe Unterhalt. Aber er meint, er sagt es mir vorher und mit ihm könne man ja reden. Mit ihm kann man reden? Ja das merk ich. Da hätt ich ja auch gleich zum Anwalt oder Jugendamt gehen können oder was? Nein, ich bin viel zu gutmütig.

Aber nächste woche geh ich zum Jugendamt und dann werden wir mal sehen. Ich hab ja die Beistandschaft. Das kann doch nicht sein, dass wir unsere Pläne ändern müssen, nur weil der Herr seinen Termin einhalten will (einmal im halben Jahr). Und der Hochzeitstermin steht ja auch schon seit Monaten, den wollen und können wir gar nicht mehr ändern.

Ich bin so sauer.

 
3 Antworten:

Re: Sauer

Antwort von Holmqvist am 02.08.2009, 10:07 Uhr

Ich kenne die Problematik sehr gut, was unzuverlässsigkeiten der KM angeht, ich hab es aufgegeben, frei nach dem Motto ich suche mir meine Kämpfe selber aus
Ich find es immer sehr schade, das manche Leute ihre Sachen nur per Gericht und Anwälte diskutieren kann. Aber das ist wohl in der heutigen Zeit normal, das man unfähig ist, dinge die fürs Kind gut sind menschenlich Aug in Aug zu regeln.
Ich hoffe das deine nächste Ehe da etwas glücklicher Abläuft.

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Re: Sauer

Antwort von Tachpost am 02.08.2009, 13:40 Uhr

Kann Dir aus eigener leidvollen Umgangserfahrung nur raten......Schreib jeden Termin auf !!!!! Ob mit Absage,ohne Absage....völlig gleich,alles aufschreiben.
So kam mir mein Ex auch,sich ein Jahr um nichts geschert,um mir dann anwaltlich vorzuwerfen ich verweigere Umgang UND Telefonate mit seinem Sohn !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Der hat nicht einmal hier angerufen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mein Anwalt hat mir danach dringend empfohlen darüber Buch zu führen,ist lästig....aber soviel hab ich ja nicht aufzuschreiben,bei einem läppischen Sonntag im Monat .

Gruß
Birgit

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Re: Sauer

Antwort von eternity am 02.08.2009, 13:40 Uhr

Hai,

was hältst Du davon:

das nächste Mal wenn Ferien sind, schreibe ihn rechtzeitig vorher an (so, daß Du dann noch gut planen kannst), und erbitte von ihm

schriftlich(!) mit Frist bis zum.......

eine Mitteilung, wann er in den xx-Ferien seinen Sohn nimmt.

Schön höflich und sachlich bleiben, schreibe einfach, Du möchtest es bitte auf schriftlichem Weg klären, weil Du Dich zwecks Planung und Kindesbetreuung auch darauf verlassen musst. Was ja auch stimmt.

Eine noch süffigere Variante ist die, daß Du in Zukunft gleich seine Anwältin anschreibst mit der Bitte, der Papa möge sich doch bitte äußern, ob/wann der Umgang wie gerichtlich festgelegt zum Termin xy stattfindet und verlange - über die Anwältin - eine schriftliche Bestätigung von ihm.

Habe ich alles auch hinter mir, diese ewigen Stänkereien. Halte Dich stur an die vom Gericht ausgemachten Umgangszeiten und benutze seine Anwältin dafür, diese von ihm einzufordern.

Hat bei mir wunderbar geklappt - ich habe irgendwann nix mehr mündlich gemacht, auch mal das eine oder andere Einschreiben an den Vater verschickt, und zum Schluß einfach nichts mehr mit ihm ausgemacht, sondern alle Umgangsabsprachen über den damaligen Anwalt geschickt.
Der hat dann wohl gesehen, daß mir an einer Einhaltung liegt, und es war ganz schnell Schluß mit der wüsten Piesackerei.

viel Erfolg und gute Nerven

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