Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 09.01.2013, 23:25 Uhr

Rechtsanspruch????

naja, wenn die beiden es über die versicherung laufen lassenw erden wird diese sich schon die entspr. infos bei der 'beschädigten' besorgen.
diese muss ja auch den neuwert der matrazen nachweisen. kann sie dies nicht wird ein gutachter beauftragt und den restwert schätzen.
ich hoffe deine freundin hat eine entspr. verischerung.

du kannst ihr doch dennoch einen rat geben. deine freundin muss ja nicht zur beschädigten rennen und sagen "aber elona hat xy gesagt...." ?!

 
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