Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 27.10.2004, 9:53 Uhr

Re:

Hi,
leider habe ich dne letzten absatz nicht ganz verstehen können.... welche 130euro? welche Unterstützung?

Zur Düsseldorfer Tabelle:

Die Tabelle ist so ausgelegt, als hätte der Unterhaltspflichtige drei Unterhaltspflichten zu erfüllen, d.h. zB eine Mutter und zwei Kinder.

Bisher hatte dein Mann nur die Unterhaltspflicht für das Kind und darum wurde in der Tabelle zwei Stufen höher gegangen.

Nun hat er vier Unterhaltspflichten und würde entsprechend runterrutschen.
Ob sich daraus dann trotzdem eine Erhöhung des KU ergibt, weiss ich nicht... da ich die Differenz seines Einkommens nicht kenne.

Übrigens wenn das Kind jetzt 6 Jahre alt wird, dann kommt das Kind in der Tabelle noch zusätzlich in eine andere Altersgruppe (6-11jahre) ....

Man kanns vom Jugendamt berechnen lassen was zwei Vorteile hat
1. kostet das nichts
2. muss man nicht unterschreiben wenn man das Ergebnis anzweifelt,

gruss

 
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