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Geschrieben von MartinaB am 27.10.2004, 0:43 Uhr

An Rainer bzgl. Unterhaltszahlungen

Hallo Rainer,

bin nur einen stille Mitleserin, habe aber gesehen das du dich ganz gut auskennst auch mit Unterhaltszahlungen. Habe unten gelesen das sogar die Fahrtkosten abzurechnen sind. Mein Mann hätte dann im Monat netto zwischen 2000 und 2100 Euro. Wir haben 2 Kinder. Für ein Kind aus einer anderen Beziehung zahlt er ab 1.1. 241 Euro. Der Unterhalt wurde aber berechnet als er noch nicht verheiratet war bzw. auch weniger verdiente. Kann es sein das er jetzt mehr oder weniger bezahlen muss? Lt. Düsseldorfer Tabelle ja mehr, aber ich weiss ja nicht wie ich und die Kinder angerechnet werden (bin zurzeit Hausfrau).

Danke im Voraus.

Martina

 
5 Antworten:

Re:

Antwort von RainerM am 27.10.2004, 8:14 Uhr

Hi MartinaB,
wenn er mit der Mutter seines ersten Kindes nicht verheiratet war, dann ist dein Mann gegenwärtig für 3 Kinder und dich zu Unterhalt verpflichtet.

Dabei spielt natürlich auch das Alter der Kinder eine Rolle.

Wie alt sind denn eure Kinder und wie alt ist das erste Kind?

Bei vier Unterhaltspflichten ist natürlich auch ein recht ansehnliches Nettoeinkommen schnell verbraucht.

Habt ihr die aktuelle Düssseldorfer Tabelle?
damit solltet ihr schonmal überschlagen können, ob sich etwas verändern würde.

http://www.justiz.nrw.de/pdf/ddorf_tabelle.pdf

Ausserdem müsstest ihr nachgucken, welches Oberlandesgericht bei euch zuständig ist, denn die Unterhaltsrichtlinien variieren.

Wobei wohl meistens die Berechnung des "unterhaltsrelevanten Einkommens" ein grosser Streitpunkt darstellt...

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An Rainer

Antwort von MartinaB am 27.10.2004, 8:41 Uhr

Ja, die Düsseldorfer Tabelle kenne nur lt. Tabelle müsste er lt. seinem Verdienst ja mehr bezahlen. Deshalb wollte ich wissen wie wir angerechnet werden.

Mit der anderen war er nicht verheiratet und der Sohn wir im Januar 6.

Unsere Kinder (Zwillis) werden im Dezember 2.

Oder sollte man das von einem Rechtsanwalt mal ausrechnen lassen. Oder das Jugendamt. Aber beim Jugendamt könnte es dann sein, das er evtl. sogar mehr zahlen muss oder?

Seine Ex sagte sogar, dadurch das sie ab Januar mehr Unterhalt bekommt wird sie wohl auch neu berechnet weil sie zuviel hat (bekommt noch Geld für ein anderes Kind) und die Unterstützungen würden dadurch für sie wegfallen also wenn man was kaput geht bzw. keine Unterstützung wenn der Junge in die Schule kommt von vorher wie sie sagte 130 Euro.

Danke

Martina

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Re:

Antwort von RainerM am 27.10.2004, 9:53 Uhr

Hi,
leider habe ich dne letzten absatz nicht ganz verstehen können.... welche 130euro? welche Unterstützung?

Zur Düsseldorfer Tabelle:

Die Tabelle ist so ausgelegt, als hätte der Unterhaltspflichtige drei Unterhaltspflichten zu erfüllen, d.h. zB eine Mutter und zwei Kinder.

Bisher hatte dein Mann nur die Unterhaltspflicht für das Kind und darum wurde in der Tabelle zwei Stufen höher gegangen.

Nun hat er vier Unterhaltspflichten und würde entsprechend runterrutschen.
Ob sich daraus dann trotzdem eine Erhöhung des KU ergibt, weiss ich nicht... da ich die Differenz seines Einkommens nicht kenne.

Übrigens wenn das Kind jetzt 6 Jahre alt wird, dann kommt das Kind in der Tabelle noch zusätzlich in eine andere Altersgruppe (6-11jahre) ....

Man kanns vom Jugendamt berechnen lassen was zwei Vorteile hat
1. kostet das nichts
2. muss man nicht unterschreiben wenn man das Ergebnis anzweifelt,

gruss

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Re:

Antwort von MartinaB am 27.10.2004, 12:40 Uhr

Hallo noch mal,

dann müsste er theoretisch ja mehr zahlen bei dem was er verdient. Ja ab 6 soll er 241 Euro zahlen. Die 241 Euro liegen bei dem Gehaltsdurschnitt von 1.300 Euro.

Ach so mit den 130 Euro meinte ich (hat seine Ex gesagt) eine Zuzahlung für die Schule. Also Tornister und dergleichen was sie nun im nächsten Jahr nicht mehr bekommen würde lt. ihrer Aussage.

Danke dir.

Martina

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Re:

Antwort von RainerM am 27.10.2004, 13:03 Uhr

Hi,
aso der Schulranzen gilt nicht als Sonderbedarf.
Wenn sie das nicht über andere Wege finanzieren kann, dann muss sie vom UNterhalt&Kindrgeld die Kosten zusammensparen.

Mal abgesehen davon dass der Vater ja nun nicht zu kleinlich sein sollte... zumindest ein kleiner Zuschuss sollte drin sein.

cu

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