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Geschrieben von lilliblue am 25.08.2008, 11:26 Uhr

Raaalph :-)

Duuu, sag mal, seitdem ich München Land bin, habe ich ja 2 Anlaufstellen.
Von der einen bekomme ich das Geld für die Unterkunft und von der anderen das für den Lebensunterhalt.
Beim Lebensunterhalt wird ja Kindergeld und Unterhalt angerechnet. Nur meinte die, von der Unterkunftstelle, das bei denen das Kindergeld oder wars der Unterhalt auch angerechnet wird.
Kann doch nicht sein, oder verstehe ich da was falsch? Hast du für mich vielleicht eine Erklärung?
Bekommst auch ein Weißbier

Susi

 
1 Antwort:

Tohuwabohu...

Antwort von Ralph am 25.08.2008, 22:19 Uhr

Hi Susi,

mir ist die Organisationsform bei Euch nicht so recht klar, wieso hast Du zwei Anlaufstellen???

Aber wie dem auch sei, was beim Lebensunterhalt angerechnet wurde, kann nicht bei den Kosten der Unterkunft ein zweitesmal angerechnet werden. Es kann höchstens sein, daß Ihr soviel habt, daß beim Lebensunterhalt gar nichts herauskommt und der REST des Einkommens dann noch bei der Miete angerechnet wird. Das wäre normal und muß auch so sein.

Alles andere wäre rechtswirdrig, es sei denn, Du könntest jeden Euro zweimal ausgeben... dann aber verrate mir Dein Geheimnis, denn das möchte ich auch lönnen!

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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