Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 11.10.2005, 12:10 Uhr

Öhhhmmm... 3.Klasse???

Hi Sue,

wohl eher , bis das Kind 3 Jahre alt ist, muß Betreuungsunterhalt gezahlt werden, sofern die Solvenz ausreichend ist.

So jedenfalls habe ich es bisher immer verstanden... ;-)

Ist der Fön in MUC mit Dir durchgegangen, Sue?? *ätzundweglauf*

Liebe Grüße aus dem hohen Norden
Ralph/Snoopy, der auch gefönt ist... *schelmischgrins*

 
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