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Geschrieben von Fröschli am 28.11.2009, 20:51 Uhr

Nochmal zu dem Brief *nerv*

Ich sprach vorhin mit einer Bekannten darüber.
Was uns dabei einfiel, was ist, wenn die Rentner Gespenster sehen oder mir einen reinwürgen wollen und bei der Hausverwaltung sagen, der Hund war hier?

In dem Brief steht ganz klar, der Hund darf das Gelände und das Gebäude nicht mehr betreten, was passiert wenn jemand sagt, er war da?

Steht dann Aussage gegen Aussage?
Was kann mir dann passieren? Kündigung?

LG
Becky

 
6 Antworten:

Re: Nochmal zu dem Brief *nerv*

Antwort von Anja+Calvin am 28.11.2009, 20:55 Uhr

Sorry ich gehör hier eigentlich nicht hin aber ich lese hier manchmal weil ich eine bestimmte Person hier sehr, sehr gerne lese :-)

Ich frag mich grad, darf ein Vermieter einem Besucherhund Hausverbot erteilen ? Ich kann mir das nicht vorstellen.

LG Anja

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Re: Nochmal zu dem Brief *nerv*

Antwort von Suka73 am 28.11.2009, 20:55 Uhr

das sollen sie dir dann nachweisen.

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Re: Nochmal zu dem Brief *nerv*

Antwort von FrauKrause am 28.11.2009, 21:22 Uhr

Von der Tierhaltung ist die Frage zu unterscheiden, ob sich Tiere in der Wohnung des Mieters aufhalten dürfen, die von Besuchern mitgebracht worden sind, oder die der Mieter für eine vorübergehende Zeit versorgt. Diese Frage ist grundsätzlich zu bejahen (AG Aachen, WuM 1992, 432 betr. Hunde von Besuchern). Eine Ausnahme gilt auch hier, wenn von den Tieren Störungen ausgehen oder wenn die Tiere wegen ihrer Größe oder Eigenart von den übrigen Hausbewohnern als gefährlich angesehen werden (OLG Köln, NJW-RR 1988, 12 = WuM 1988, 123 betr. das Mitbringen von Doggen, die im Treppenhaus frei herumlaufen). Der Vermieter kann grundsätzlich das Mitbringen eines Hundes durch den Besuch nicht verbieten, auch nicht, wenn im Mietvertrag die Hundehaltung verboten ist.

Hab ich grad gefunden...

VG I.

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Re: Nochmal zu dem Brief *nerv*

Antwort von Fröschli am 28.11.2009, 21:30 Uhr

Gut, sie dürfen den Hund verbieten, weil ein Nachbar sich beschwert hat.
Was ja auch ok ist, nur wer kontrolliert, ob der Hund da ist oder nicht?

Wenn der behauptet, der Hund war da, was kann mir dann passieren?

Nein, der Hund kommt nicht mehr, bleibt bei T. Mutter, wir sind bei T. oder wir sehen uns gar nicht.

Meine Sorge ist einfach, das dem Popo da unten ein Pups quer sitzt und er der Hausveraltung schreibt, der Hund war da.
Was machen die dann?

Naja, ich sollte einfach atmen und abwarten, wie auf die Mail reagiert wird.

Danke erstmal...

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noch was gefunden...

Antwort von FrauKrause am 28.11.2009, 21:30 Uhr

Hab jetzt nicht alles gelesen, aber ist die Hundehaltung laut Mietvertrag verboten? Denn...:

Wurde im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter keinen Hund halten darf, so ist es dem Mieter somit auch nicht gestattet, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).

In diesem Fall ist der Mieter auch nicht einmal berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von lediglich drei Tagen aufzunehmen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93).


VG I.

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Re: noch was gefunden...

Antwort von Fröschli am 28.11.2009, 21:36 Uhr

Hm, die Hundehaltung ist nicht verboten (es gibt zwei Hunde im Haus, wobei der eine eher wie ein langhaar-Meerschweinchen aussieht, aber ein Hund sein soll).

Aber die HV möchte über die Haltung informiert werden.

Wenn die Besuchshundregelung bei mir in Kraft treten würde, könnte ich meiner Nachbarin sagen, dass ich auf Mimi nicht mehr aufpassen kann, weil ich ja keinen Hund in der WHG haben darf.

Hm, ich werd da mal lesen...

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