Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fusel am 02.04.2003, 12:23 Uhr

nochmal weil's so schön ist: Umgangsrecht auf größere Entfernung

Hi,

also ich habe mich schon beim Sozialen Dienst versucht schlau zu machen und die Frau hatte aucb eine sehr soziale, salbungsvolle Stimme, aber irgendwie bin ich nicht ruhiger.

Der KV wohnt, wie jeder weiß ca. 450km entfernt und wünscht den Kleinen zu sehen, was ja sein gutes Recht ist. Er kann von mir aus auch gern kommen und mit dem Kleinen im Kinderzimmer spielen oder spazierengehen, picknicken, was weiß ich, solange er lustig ist. Aber er darf auf keinen Fall hier übernachten um Hotelkosten zu sparen, was er auch gern tun würde. Es geht mir nicht nur darum das ich keinen Kerl auf meiner Besuchermatratze haben will, und wenn dann einen Neuen, sondern ich will auch nicht das wir uns hier wieder rumprügeln. Außerdem denke ich da weiter, um beim Kerl zu bleiben: wenn dann mal jemand hier ein und aus geht könnte der KV sowieso nicht mehr hier übernachten, d.h. er wäre aufs neue beleidigt.

Wo war ich jetzt, die Kerle haben mich ganz durcheinander gebracht *gg*?

Soweit ich das verstanden habe bin ich a) dazu verpflichtez ihm Umgang zu ermöglichen
b) wenn der Kleine älter ist, diesem zu ihm zu schicken per Bahn oder so.

Ich muß aber selber nicht mit dem Kleinen nach München fahren, wenn ich nicht will. Kostet ja auch ein paar Pfennige und die Hotels sind ja auch nicht wirklich billig in Muc.

Verstehe ich schon richtig ja?
Wie werden seine Mehrausgaben bzw. Reisekosten berechnet? Ich meine dann muß er doch sowieso weniger Unterhalt an den Kleinen zahlen, wenn sein Einkommen dadruch sinkt. Oder wie?

Und was könnte theoretisch bei rauskommen wenn das Ganze vor Gericht geht? Es geht ihm nämlich nicht nur um das Umgangsrecht, da könnte man sich schon einigen, wie er meint, sondern auch darum das die finanziellen Ausgaben die er in den letzten 5 Monaten hatte von mir gedeckt werden. Da wäre z.B. der Bikini mit zarter Palmenmusterung in Cup 80B (o: Kann ich das mit einer Strickjacke in Größe M verrechnen?....ey, wo kommt das alles hin wenn man schon so anfängt? Ich weiß nicht ich komme mir vor wie im Panoptikum.
Außerdem sind dann noch die Gerichtskosten weil er dem JA trotz mehrmaliger Aufforderung nicht seine Vermögensverhältnisse offenlegen wollte. Ganz ehrlich: das bezahle ich ganz bestimmt nicht, noch nicht mal die Hälfte.

Vielleicht sollte ich mir auch einen Anwalt suchen, was meint ihr? Wie und Wo beantragt man Prozeßkostenhilfe?

grüße

fusel

 
12 Antworten:

Re: nochmal weil's so schön ist: Umgangsrecht auf größere Entfernung

Antwort von RainerM am 02.04.2003, 12:40 Uhr

Eigentlich würde es so laufen (wie bei mir), dass der Umgangsberechtigte die Kosten für den Umgang tragen muss.

Eine Minderung seines unterhaltsrelevanten Einkommens kommt normaler Weise nicht in Betracht, da er durch 50% Kindergeld quasi "abgefunden" ist.

Wenn aber der betreuende Elternteil relativ weit weg zieht, kann es sein, dass er auch von diesen Kosten betroffen ist.... dabei scheint es sehr auf die individuellen Umstände anzukommen, das lässt sich pauschal nicht sagen.

Auf diese Übernachtungsgeschichte würde ich mich an deiner Stelle nicht einlassen, sowas lässt sich nachträglich nur mit viel Konflikt ändern.

Wie alt ist dein Kind?

Bei 400Km denke ich, dass man mit ca 5-6 Stunden Autofahrt ankommt.
Wenn er also um ca 6Uhr morgens los fährt, wäre er um 11-12Uhr bei seinem Kind und hätte dannn noch einen langen Tag zur Verfügung.

cu

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Re: nochmal weil's so schön ist: Umgangsrecht auf größere Entfernung

Antwort von fusel am 02.04.2003, 12:59 Uhr

Hi,

Mein Wonneproppen wird morgen 6 Monate *stolzbin*.

An das Kindergeld habe ich garnicht gedacht, stimmt. ich habe ihm das schon mal erklärt, aber irgendwie versteht er es nicht...

Leider ist er nicht willens nur für einen tag die strecke rauf und runter zu fahren, weil es ihm zu viel ist an einem Tag gute 900km runterzuschrubben und der 'Nutzen' dann den Kosten nicht gerecht wird. ich wüßte ehrlich gesagt nicht wie ich mich an den kosten beteilligen sollte, ich bekomme nur sohi bis ich wieder arbeiten gehe und vor oktober wird das nicht passieren.

grüße

fusel

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Re: nochmal weil's so schön ist: Umgangsrecht auf größere Entfernung

Antwort von Sabri am 02.04.2003, 13:57 Uhr

Hi Fusel!
Im BGB steht dazu:
Der Elternteil, dem die Personensorge nicht zusteht, und der Personensorgeberechtigte haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Unterlassen heißt, du darfst deinem Kind nicht verbieten, wenn es älter ist, in den Ferien nach München zu fahren. Unterlassen heißt nicht, dass du ihm das Kind vorbeibringen, Fahrten bezahlen oder ihm Übernachtungsmöglichkeiten verschaffen musst.
Sollte es auf beiden Seiten gut klappen, könnte man sich schon etwas entgegenkommen, um den Umgang zu erleichtern. Aber du musst nicht!
Wenn er wirkliches Interesse am Kind hat, wird er es hinbekommen, es trotz der Entfernung zu sehen.
In deinem Fall ist die entstandene Entfernung sicher nicht allein dir anzulasten, sondern wohl eher aus der Not heraus geboren. Die Umgangskosten muss sicher er tragen. Soll er doch nach Kassel ziehen (was ich dir nicht wirklich wünsche).
Lass dich nicht fertigmachen!
Einen schönen Tag, Gruß, Sabri

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Re: nochmal weil's so schön ist: Umgangsrecht auf größere Entfernung

Antwort von Nina3 am 02.04.2003, 14:29 Uhr

Hallo Fusel!

Ich frage mich grade, ab welchem Alter man ein Kind wohl in den Zug setzen kann und 450 km durch die Weltgeschichte "verschickt"?(Gibts da eigentlich irgendwelche Richtlinien?)

Ansonsten finde ich es doch recht heftig, jemanden 450 km anreisen zu lassen und am selben Tag wieder Heim zu schicken. Ehrlich gesagt, wenn ich ein Mann wäre, fänd ich das wohl auch nicht wirklich spassig. Ich verstehe aber durchaus deine Bedenken, ihn bei dir nächtigen zu lassen. Vielleicht würd ich es doch noch mal im Guten versuchen. Denn was spräche derzeit gegen eine Matratze neben dem Kinderbett?? Natürlich direkt mit der Auflage verbunden, dass wenn es mal einen neuen Mann gibt, der dann auch bei euch wohnt, dies nicht mehr möglich sein wird. Macht natürlich alles auch nur Sinn, wenn ihr irgendwie in der Lage seit eure persönlichen Differenzen dabei außer acht zu lassen. Das kann ich nicht beurteilen, weil ich euch beide ja nicht persönlich kenne. Aber ich denke, dass es dem Kind zu Liebe doch irgendwie machbar sein müsste. Anderenfalls ist bei euch sicher auch eine günstige Pension zu haben. Bei uns liegt das meist so um die 25 Euro mit Frühstück und die wäre es mir an seiner Stelle auch Wert und müsste sicher auch mal machbar sein. Und vielleicht bist du auch ganz großzügig und beteiligst dich mit 12,50 Euro unter der Voraussetzung mal einen freien Tag ganz für dich allein zu haben!?

LG Nina

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Re: nochmal weil's so schön ist: Umgangsrecht auf größere Entfernung

Antwort von fusel am 02.04.2003, 23:16 Uhr

Hi,

ja das es nicht toll ist die Strecke an einem Tag abzunudeln weiß ich schon, und es ist mir auch egal, er kann ja länger bleiben nur nicht in meiner Wohnung übernachten. Wir haben beide unterschiedliche Streitkulturen, d.h. wenn ich merke:"Okay, gleich sinkt das Niveau beträchtlich." dann ziehe ich es vor symbolisch um den Block zu gehen bzw. früher eben heim zu fahren, locker zu werden und nochmal in Ruhe drüber nachzudenken und das sachlich über eine Tasse Kaffee auszudiskutieren. Er will es dann aber auch biegen und brechen ausfechten und dann kommt es eben dazu, was ich zu vermeiden versucht habe: eine haltlose Klopperei bei der regelmäßig geschrien und gezetert wird.
Wenn es aber schon vorher feststeht das er unabhängig davon wie der Tag verläuft, zu gehen hat, ergibt sich die Situation garnicht, weil er sich nicht rausgeschmissen fühlen muß.
Raffiniert von mir, ne?

Ich denke auch nicht das er so ohne weiteres damit leben kann, wenn ich sage: jetzt darf er nicht mehr hier bleiben, nun ist Ersatz gefunden. Er betont ja immer wieder das er freundschaftlich mit mir verkehren will, er keine physischen Kontakte mit mir sucht und auch nicht zusammen sein möchte (man achte auf die Reihenfolge *gg*).
Ich fand es z.B. nicht so prickelnd das er sich Ersatzbabys in München sucht die er mit Sachen beschenken will die Ries nach wie vor gehören. Ersatzbabys - von mir aus wenn es ihm hilft aber nicht dann Sachen vom Sohnemann einfordern. Diesbezüglich nannte ich ihn mal ein theoretisches Beispiel: Er mit Ries im Auto, Söhnchen guckt sich Papas Tun an und kräht dann:"Du, mein Papa in Kassel kann aber will besser einparken als du."
Es geht jetzt nicht um Einparken, jeder Mann und jede Frau kann das besser als er, und das weiß er auch, sondern um das Gefühl da ist jemand der seinen Platz einnimmt. Ich habe regelrecht durchs Telefon gehört wie seine Gesichtzüge runterfielen, nein, das gefällt ihm natürlich nicht. Mit anderen Worten, was er jetzt nicht hat, eine Übernachtungsmöglichkeit in unserer Kleinfamilie, muß ich ihm dann nicht später wegnehmen, weil er auch so genug Probleme damit hat.
Vielleicht kann ich es so regeln das er hier übernachtet und ich zu meinen Eltern gehe die paar Tage zwecks Schlafmöglichkeit. Mal gucken...

grüße

fusel

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Re: Umgangskosten

Antwort von Rob am 03.04.2003, 16:14 Uhr

Hallo Sabri! Und natürlich hallo Fusel!
Zum Thema Umgangskosten noch ein Wort: es war - wenn ich mich richtig entsinne - Fusel, die die Distanz geschaffen hat, indem sie von München nach Kassel gezogen ist. Insofern wäre er berechtigt zumindest ein Teil der Umgangsmehrkosten vom Kindesunterhalt anzuziehen.
Umgang ohne Übernachtung bei einer Fahrstrecke dieser Länge ist natürlich nicht sehr sinnvoll. Wie wäre es mit Jugendherberge? Da kann man meistens auch als "Bifi" und gar "Uhu" ohne weiteres hin!
Gruß, Rob

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Kostenreduzierung

Antwort von marit am 03.04.2003, 17:24 Uhr

Also ich denke schon (wobei ich es nicht genau weiß), daß derjenige, der/die den längeren Weg verursacht hat, sich an den Kosten zumindest beteiligen muß, du hast ja auch Vorteile, dadurch daß du jetzt nicht mehr in München wohnst, z.B. die wesentlich geringere Miete. Das geht natürlich nur dann, wenn du monatlich überhaupt etwas dafür übrig hast. Im Gegenzug hat aber der andere auch die Pflicht, die Fahrtkosten so gering wie möglich zu halten. Er könnte sich zum Beispiel im Internet bei einer Mitfahrzentrale eintragen lassen, da bin ich mir 100% sicher, daß er für jede einzelne Fahrt leicht 1-2 Mitfahrer zumindest für einen großen Teil der Strecke finden könnte (München-Göttingen, oder Hannover ist bestimmt sehr gefragt). Vielleicht würde sich auch ein Inserat in Göttingen lohnen. Weil das eine Universitätsstadt ist, gibts da sicher jede Menge "Wochenendheimfahrer", die sicher nix dagegen hätten, sich durch untervermietung am Wochenende ein wenig was dazuzuverdienen. billiger als ein Hotel wäre das allemal, außerdem müßte man nicht jedes Wochenende neu organisieren. Jugendherbergen können zwar auch von Erwachsenen besucht werden, aber es ist dann nicht unbedingt günstiger, als eine günstige Pension.

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Entfernung

Antwort von fusel am 03.04.2003, 21:54 Uhr

Hi,

nunja, was heißt Entfernung geschaffen... Ich habe trotz eifriger Bemühungen keine Wohnung in München gefunden, weil ich kein Anrecht auf einen WBS hatte. Außerdem bin ich vor der Entbindung weggezogen, sprich Ries kam 2 Tage nachdem ich hier gemeldet war. Habe ich mir auch sagen lassen: ich als Person darf hinziehen wo ich will, das Baby war ja noch nicht offiziell da.

Es war also wirklich auf den letzten Drücker weil ich bis zuletzt gesucht habe und außerdem der Meinung bin das man ein Baby in einem 24m² Appartment an einer Hauptverkehrsstrasse in Schwabing nicht gescheit aufziehen kann. Und v.a. bin ich mit seinem Einverständnis weggezogen.

Es war ja ursprünglich so gedacht das ich wieder zurückziehe wenn sein Mitbewohner die Kurve nimmt, weil die Wohnung für 3ZKB in Muc konkurrenzlos günstig ist. Und wir die behalten wollten. Es kommt eben immer anders als man denkt.

grüße

fusel

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Staun

Antwort von Richie am 03.04.2003, 23:03 Uhr

Hi fusel,

will dir ja nicht zu nahe treten:
du bist also eher der Meinung, daß es weniger schlimm ist, ein Kind (fast)
ohne Vater als es in einer
24 qm Wohnung aufuziehen?
Fragt sich ein grübelnder Richie

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@Rob und Richie

Antwort von Sabri am 03.04.2003, 23:23 Uhr

Hi!
Jetzt staune ich nicht schlecht!
Kindesunterhalt steht dem Kind zu. Wovon soll denn der kleine Ries leben, wenn der Vater seine Umgangskosten vom Kindesunterhalt abzieht? Völlig indiskutabel, wenn die Mutter Sozialhilfe bezieht und der Vater Mindestunterhalt bezahlt!
Es wäre doch völlig verantwortungslos gewesen, schwanger und mehr oder weniger ohne Wohnung und Aussicht auf eine solche sich in München weiter auf einen verantwortungslosen Kindesvater (jedenfalls habe ich nach Fusels Schilderungen den Eindruck, dass er es ist) zu verlassen!
Gruß, Sabri

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Re: Entfernung

Antwort von marit am 04.04.2003, 7:24 Uhr

ach so,
naja so sieht die Sachlage natürlich ein wenig anders aus...
@Sabri,
ich wußte ja nicht , daß fusel von Sozialhilfe lebt. Da sie SOOO weit weg von München gezogen ist, dachte ich natürlich, daß es wegen eines Jobs sei.
.... wenn es allerdings NICHT wegen einer Stelle war, kann ich zwar sehr gut verstehen, daß du von München weg bist, aber nicht unbedingt, warum du so WEIT von München weg bist -ist doch klar, daß das dann nicht so ganz einfach wird mit dem Umgang.Aber wie gesagt, ich denke mit ein wenig Kreativität läßt sich das einigermaßen kostenreduziert regeln.Bist du vielleicht ursprünglich aus Kassel, und nur in die "Heimat" zurückgekehrt? In dem Fall hast du doch bestimmt jede Menge Kontakte, wo du deinen Ex hin und wieder kostengünstig unterbringen könntest...

Sabri möchte ich aber noch zu bedenken geben, daß ein Vater, der nur den Mindestunterhalt zahlen kann (davon gehst du ja aus), natürlich auch nicht in der Lage ist 200 Euro im Monat zusätzlich aufzubringen.

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Staun

Antwort von Richie am 04.04.2003, 7:30 Uhr

Hallo Sabri,

es geht mir gewiß nicht darum, fusels Entscheidung mit irgendwelchen Vorwürfen
zu bedenken und vor allem sie zu verunsichern, denn ich weiß, daß jeder
Mensch a u c h seinen Weg mit Sicherheit
und Selbstverständnis gehen sollte.
Es geht mir hier also nur um gewisse von ihr vorgebrachte Entscheidundgskriterien,
die ich hinterfragen möchte.
So eine frische Elternsituation ist immer
mit starken inneren Aufwühlungen verbunden. Die bringen auch alte, unbewußte Rollenbilder zutage.
Gerade in der Zeit, in der die Geburt
die Mitte einer einjährigen Phase darstellt, werden diese Rollenbilder
besonders wirksam, und es werden Weichen
gesellt für Wege, die kein Zurück mehr erlauben.
Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit
und abgebrannter Wirtschaftswunderkerzen
haben es auch junge Männer schwer,
orientierte Tatkraft zu entwickeln, und das besonders in Zeiten, in denen sie
ein Kind 'erwarten', weil in denen der
Selbstanspruch ins Uermeßliche steigt,
was sie als werdende Väter so alles tun
und leisten müßten. Sie sind sofort in
einem Überforderungsbereich, der sie ent-
weder flüchten wollen läßt vor diesem
(kommenden) Kind und/oder der sie nach
unserem sozialen Hängemattensystem schielen läßt.
Nun ist es sicher keine Schande, zeitweise Sozi zu bekommen und als Vater
auf die Idee zu kommen, sich gleich-
rangig mit der Mutter an der Kinderbetreuung beteiligen zu wollen an-
statt Vollzeit arbeiten zu gehen.
Gerade aber solche Väter, die sich persönlich als Nähefiguren ihrer Kinder
sehen und planen, werden von vielen jungen/werdenden Müttern als ungenügend
und unfähig erlebt und dargestellt als
sei es Vaters erste Aufgabe, Geld ranzuschaffen und sich vom Kind fernzuhalten. Das aber ist doch das alte
Rollenbild von abwesenden, Geld verdienenden Vätern, das sogar das
Bundesfamilienministerium als zu über-
windendes darstellt und propagiert.
Gerade in er ersten Zeit nach der Geburt bildet und prägt sich das
mütterlich-väterlich-kindliche Beziehungsgeflecht, das auch zu einem
ganzheitlich Urvertrauen schenkenden Weltbild des Kindes beiträgt.
Wird d i e s e Zeit nicht genutzt, so ist sie für eine enge
Vater-Kind - Beziehung unwiederbringlich verloren, zumal für eine
puffernde Triangulation (Dreiecksbildung).
Besonders für ganz kleine Kinder ist täglicher Umgang mit beiden
Eltern von hoher Bedeutung für den Keim wachsenden Selbstbewußtseins.
Diese unsichtbaren Aspekte täglichen Erlebens b e i d e r
Eltern werden trotz genügend anderslautender Veröffentlichungen immer
noch von Müttern und Vätern weit unterschätzt und sind eben später
nicht mehr nachholbar.
MfG Richie

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