Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von fusel am 02.04.2003, 12:23 Uhr

nochmal weil's so schön ist: Umgangsrecht auf größere Entfernung

Hi,

also ich habe mich schon beim Sozialen Dienst versucht schlau zu machen und die Frau hatte aucb eine sehr soziale, salbungsvolle Stimme, aber irgendwie bin ich nicht ruhiger.

Der KV wohnt, wie jeder weiß ca. 450km entfernt und wünscht den Kleinen zu sehen, was ja sein gutes Recht ist. Er kann von mir aus auch gern kommen und mit dem Kleinen im Kinderzimmer spielen oder spazierengehen, picknicken, was weiß ich, solange er lustig ist. Aber er darf auf keinen Fall hier übernachten um Hotelkosten zu sparen, was er auch gern tun würde. Es geht mir nicht nur darum das ich keinen Kerl auf meiner Besuchermatratze haben will, und wenn dann einen Neuen, sondern ich will auch nicht das wir uns hier wieder rumprügeln. Außerdem denke ich da weiter, um beim Kerl zu bleiben: wenn dann mal jemand hier ein und aus geht könnte der KV sowieso nicht mehr hier übernachten, d.h. er wäre aufs neue beleidigt.

Wo war ich jetzt, die Kerle haben mich ganz durcheinander gebracht *gg*?

Soweit ich das verstanden habe bin ich a) dazu verpflichtez ihm Umgang zu ermöglichen
b) wenn der Kleine älter ist, diesem zu ihm zu schicken per Bahn oder so.

Ich muß aber selber nicht mit dem Kleinen nach München fahren, wenn ich nicht will. Kostet ja auch ein paar Pfennige und die Hotels sind ja auch nicht wirklich billig in Muc.

Verstehe ich schon richtig ja?
Wie werden seine Mehrausgaben bzw. Reisekosten berechnet? Ich meine dann muß er doch sowieso weniger Unterhalt an den Kleinen zahlen, wenn sein Einkommen dadruch sinkt. Oder wie?

Und was könnte theoretisch bei rauskommen wenn das Ganze vor Gericht geht? Es geht ihm nämlich nicht nur um das Umgangsrecht, da könnte man sich schon einigen, wie er meint, sondern auch darum das die finanziellen Ausgaben die er in den letzten 5 Monaten hatte von mir gedeckt werden. Da wäre z.B. der Bikini mit zarter Palmenmusterung in Cup 80B (o: Kann ich das mit einer Strickjacke in Größe M verrechnen?....ey, wo kommt das alles hin wenn man schon so anfängt? Ich weiß nicht ich komme mir vor wie im Panoptikum.
Außerdem sind dann noch die Gerichtskosten weil er dem JA trotz mehrmaliger Aufforderung nicht seine Vermögensverhältnisse offenlegen wollte. Ganz ehrlich: das bezahle ich ganz bestimmt nicht, noch nicht mal die Hälfte.

Vielleicht sollte ich mir auch einen Anwalt suchen, was meint ihr? Wie und Wo beantragt man Prozeßkostenhilfe?

grüße

fusel

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.