Für alleinerziehende Eltern

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von HeikeB1969  am 02.09.2015, 13:38 Uhr

noch eine Frage ... wenn KV vermögend ist

Hi,

das ist schon auch immer so mein Gedanke. Seine Anwältin schreibt aber von seiner angeblichen Bedürftigkeit und dass er von seinem Gehalt seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. DAs konnte er noch nie, weil er noch nie groß gearbeitet hat sondern von den Grundstücksverkäufen "gelebt" hat.

Zugewinn wurde innerhalb der Ehe aufgehoben, da er sein Erbe vor mir schützten wollte. Nett ...

LG
Heike

 
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