von HeikeB1969 am 01.09.2015, 17:44 Uhr |
noch eine Frage ... wenn KV vermögend ist
dann müsste die KM doch aus der Unterhaltspflicht raus sein, oder ?
Vermögend heißt, Grundstücke im deutlich hohen 6stelligen Bereich. Inhaber einer Firma, dort Geschäftsführer. Klar, das Gehalt extra niedrig angesetzt. Aber noch zusätzlich Barvermögen im 6stelligen Bereich (sicher ! denn das hat der KV bei der Steuer so angegeben und diesen Beleg beim Familiengericht so eingereicht)
Danke für Eure Mühe.
Lg
Heike
- Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung... - HeikeB1969 31.08.15, 15:54
- Re: Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung... - shinead 01.09.15, 8:31
- Re: Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung... - HeikeB1969 01.09.15, 12:46
- Re: Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung... - Strudelteigteilchen 01.09.15, 13:15
- Re: Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung... - shinead 01.09.15, 15:37
- Re: Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung... - HeikeB1969 01.09.15, 17:41
- Re: Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung... - HeikeB1969 01.09.15, 12:46
- noch eine Frage ... wenn KV vermögend ist - HeikeB1969 01.09.15, 17:44
- Re: noch eine Frage ... wenn KV vermögend ist - shinead 01.09.15, 18:05
- Re: noch eine Frage ... wenn KV vermögend ist - HeikeB1969 02.09.15, 13:38
- Re: noch eine Frage ... wenn KV vermögend ist - shinead 01.09.15, 18:05
- Re: Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung... - shinead 01.09.15, 8:31
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