Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 10.11.2005, 11:56 Uhr

Nicht ganz... :-)

Hi Sue,

solange er das Kind im weitesten Sinne "nur" besucht, ist das kein thema. Problematisch wird es, wenn es mehr oder weniger ein Zusammenleben von VAter und Mutter gibt. Dann besteht nämlich kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß. ´

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.