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Geschrieben von Ines14 am 10.11.2005, 11:10 Uhr

Neu hier und Frage wegen UHV

Hallo!
Ich bin leider seit einigen Wochen AE. Der KV passt ca. zweimal pro Woche nachmittags und alle zwei Wochen am WE auf die Kinder (2 Töchter) auf. Die Kinder schlafen bei mir, nur an den WE (alle 2 Wochen) beim Vater. Nun meinte das Jugendamt, dass es beim UHV auch sein kann, dass ich keinen bekomme, weil der Vater zu oft auf die Kinder aufpasst. Habt Ihr so etwas schon gehört? Sind bei Euch auch solche Fragen gestellt worden?
LG Ines

 
10 Antworten:

Re: Neu hier und Frage wegen UHV

Antwort von Suka73 am 10.11.2005, 11:12 Uhr

was hat denn der Unterhaltsvorschuss damit zu tun, wie oft der Vater seine Kinder sieht?? Find ich strange.

LG Sue

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Re: Neu hier und Frage wegen UHV

Antwort von desireekk am 10.11.2005, 11:23 Uhr

Ich stimme mal Sue zu und füge an:

Er "passt" nicht auf, gewöhne Dir an, zu sagen, daß er seine Umgangspflicht wahrnimmt!

Mehr ist das nicht, aber auch nicht weniger, oder möchte das JA den Umgang mit den Kindern vereiteln???
DAS würde ich wohl unterschwellig unterstellen :-)))

Viele Grüße

Désirée

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Wenn es so ist, wie Du schilderst, sollte es kein problem sein... :-)

Antwort von Ralph am 10.11.2005, 11:24 Uhr

Hallo Ines,

Der Antrag auf UHV müßte bewilligt werden. Falls nicht, gehe in Widerspruch. Meiner Einschätzung nach hättest Du da gute Aussichten. :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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na nochmal zu meiner Frage

Antwort von Suka73 am 10.11.2005, 11:37 Uhr

UHV wird doch gezahlt wenn der KV seinen Unterhaltsbeitragspflichten nicht nachkommt, oder? Das hat doch nichts damit zu tun wie oft er das Kind sieht oder ob überhaupt... sehe ich doch richtig, oder? Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe, Umgangsrecht und Unterhaltsvorschuss. Ein Vater kann doch sein Kind noch so oft sehen aber aus welchen Gründen auch immer nicht dazu in der Lage sein zu zahlen... Stellt sich das JA das dann so vor, dass die Nichtzahlung durchs Aufpassen wieder gutgemacht wird??? Hm.

LG Sue

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Re: Wenn es so ist, wie Du schilderst, sollte es kein problem sein... :-)

Antwort von geiz_ist_geil am 10.11.2005, 11:42 Uhr

Hallo,

bin ja auch erst seit mitte oktober AE und war auch bei der Unterhaltsvorschusskasse.

Wenn der Unterhaltspflichtige die Kinder genauso viel betreut wie der Elternteil bei dem die Kinder leben, ist es richtig, das einem der Unterhaltsvorschuss nicht zusteht, das wurde mir auch gesagt.

Also würde ich die WE alle 14 Tage angeben, damit hast du immer noch die meiste Betreuungszeit im Monat und dir steht der Unterhalt zu.

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Nicht ganz... :-)

Antwort von Ralph am 10.11.2005, 11:56 Uhr

Hi Sue,

solange er das Kind im weitesten Sinne "nur" besucht, ist das kein thema. Problematisch wird es, wenn es mehr oder weniger ein Zusammenleben von VAter und Mutter gibt. Dann besteht nämlich kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß. ´

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Danke für die Antworten

Antwort von Ines14 am 10.11.2005, 12:09 Uhr

Da ich ja nun wirklich die Kinder mit Abstand am meisten betreue, sie bei mir wohnen usw. werde ich zur Not auch mit härteren Mitteln kämpfen, um UHV zu bekommen.
LG Ines

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Kommentar vom JA

Antwort von Ines14 am 10.11.2005, 12:50 Uhr

Mein Ex hat mir vom JA folgendes berichtet: Wenn er zu 40% auf die Kinder aufpassen würde, würde mir kein Unterhalt für die Kinder zustehen und deswegen auch kein UHV. Ganz egal, bei wem die Kinder wohnen, schlafen, essen usw.
Er hat zwar beim JA gesagt, dass es nicht so viel ist, aber irgendwie schien es mir schon so, dass er meint, dass er zu 40% auf die Kinder aufpasst. Ich habe ihm dann mal vorgerechnet, dass auch die Nächte und der Morgen mit dazu zählen, nicht nur ein Teil der Nachmittage und das Wochenende. Daran hatte er noch nicht gedacht...
LG Ines

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..das wusste ich auch nicht...

Antwort von VeraundZoé am 10.11.2005, 14:57 Uhr

das auf sowas geachtet wird. Zoé ist jedes Wochenende eine Nacht beim Papa. sie geht i.d.R. am Abend zu ihm und am nächsten Spätnachmittag/Abend hole ich sie wieder. Dann hat er sie noch einen Abend unter der Woche für ca. 4 Std.!
Ich bekomme auch Vorschuss vom Jugendamt !

lg vera

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Ermessen?

Antwort von harmony_ am 10.11.2005, 21:47 Uhr

Es scheint da auch Ermessensspielraum des JA zu geben. In unserem Fall kuemmert sich der Vater momentan 2-3 von 7 Tagen um das Kind, was bzgl. UHV schon grenzwertig ist. Aber das JA hat gesagt, erst wenn es die Haelfte der Zeit ist, gaebe es keinen UHV mehr (wobei ver Vater und ich uns jetzt probeweise ohne JA geeinigt haben, s.o.).

gruss, harmony

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